Mieter beleidigt Eigentümer aus der Gemeinschaft

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lavazza12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter beleidigt Eigentümer aus der Gemeinschaft

Hallo, der Mieter einer Wohnung, dessen Vermieter 50km entfernt wohnt, hat einen anderen Eigentümer , der die Wohnung selbst bewohnt und im selben Haus wie die vom Mieter ist, schwer beleidigt. Wie soll man am besten vorgehen? Den Vermieter kontaktieren, die Verwaltung, den Anwalt? In welcher Reihenfolge? Mit dem Mieter zu sprechen bringt nichts, da er einen an der Waffel hat. Danke

Ärgert der Nachbar?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lavazza12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Der Beleidigte war mein Vater und Zeugen waren nur meine Mutter und mein Bruder. Wenn das voraussehbar gewesen wäre, hätte er einen Bekannten hergebeten. Trotzdem Anzeige?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
mal dem vermieter bescheid geben was sein höhlenbeohner so macht


Oh da wird der Mieter aber Angst bekommen. ;-)

Die Beleidigung hat gar nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Weiß jemand ob ich da was rausschlagen könnte?

Nur innerliche Befriedigung wenn der Micra-Fahrer ein Busgeld bezahlt, für die eigene Kasse gibts nichts.

Aber aufällig das es meist Kleinwagen sind. Wissen die Leute eigentlich nicht das echte Autos im Ernstfall einfach durch sie durchfahren?




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tap
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 41x hilfreich)

Guten Tag Hey Mr. Taliban,

> ich hatte neulich auf der a2 auch so eine flachzange am start...

Na das klingt doch völlig vorurteilsfrei.
War es ein Kleinwagen?

> ca210km auf der uhr...( trocken und von Schnee keine sicht)

Ja, ne ist klar. Bei scheinbar dicht befahrener rechter Spur, auf der Bedarf zum Überholen besteht, bist Du der Held mit 210 km/h (statt 210 km; Tagesfahrleistung?) "auf der Uhr".

> ich erstmal bräääääämmmmssss.

Mal ganz erhlich: war da vielleicht auch noch ein *lichthup* und ein *ganzdichtauffahr*
dabei?
Bei der sogenannten "vorausschauenden Fahrweise" kann ich nach zig Jahrzehnten Fahrpraxis gerade das Verhalten solcher Kleinwagen, die vielleicht schon ewig auf eine Chance zu Überholen warten, abschätzen und lasse sie gewähren. Dabei bricht sich keiner einen Zacken aus der Krone.

> zwischenzeitlich ist der micra wieder nach rechts abgedampft

...der offensichtlch Angst um sein Leben und das seiner Mitfahrer hatte.
Ein verantwortungsvoller Fahrer, im Gegensatz zu Dir!
Turbo-Rolf?

> und ich zog mal so langsam dran vorbei

...und hast dabei offensichtlich nach rechts geglotzt. Keinerlei Mimik von Dir?

> und der hund zeigt einem den mittelfiner.

Damit lernst Du, dass Agression im Straßenverkehr generell unangebracht ist.
Ich hätte sowas mit einem müden Lächeln ignoriert, egal, auf welcher Seite ich gewesen wäre.

> nummernschild notier,

Hat ein Bekannter von mir auch gemacht. Hatte dann leider einen Zahlendreher drin...

> .. habe mich da auch wieder beruhigt.

Eben, und das ist doch das Beste, oder?

> Weiß jemand ob ich da was rausschlagen können?

Geld wohl kaum.

Gruß

xx



-----------------
"READY."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wann wird der endlich wieder gelöscht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Zum Ursprungsspost (Mieter/Eigentümer):
Eine Klage bringt nur im ersten Moment Befriedung aber nicht unbedingt Recht. Und selbst wenn dein Vater recht bekäme, könnte es sein, dass er Kosten haben wird (Anwalt/Gericht).

Eine Beleidigung als solches kann subjektiv empfunden werden. Kennst du die Ursache? Also meine Kinder erzählen mir auch immer "die hat aber...." und wenn ich nachfasse kommt tröpfelweise die Vorgeschichte heraus (Unschuldige gibt es eigentlich selten).

Wenn ein Mieter den Hausfrieden stört (z.B. wilde Partys nachts feiert, anderes Bewohner ständig anpöbelt usw), dann kann der Vermieter diesem kündigen. Maßgeblich ist hierfür sicher häuferes Auftreten und nicht Einmaliges.
Der Verwalter hat kein "Verhältnis" zum Mieter, da er den Verwalter der Eigentümergemeinschaft ist.
Ein Eigentümer kann auch nicht von einem anderen Eigentümer "verlangen", dass seinem Mieter gekündigt wird.
In einem Haus sollte Rücksicht und Toleranz herrschen und nicht "Ich Eigentümer, Du Mieter".


-----------------
"sika0304"

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