>Mieter? Anwendung Mietrecht?
hh, vielen Dank auch für Deine Meinung. Wenn dem so wäre, wie verhielte es sich dann mit den in die Leihsache durch die Tochter eingebrachten Werten, wie z.B. der neuen Einbauküche? Besteht hier Anspruch auf Erstattung?
Ich hatte von einem
Kaufvertrag versucht rückzuschließen - im konkreten Fall hatte ich vor einiger Zeit aufgrund eines Lockangebots, das eine Gratis-Beigabe beinhaltete, bei einem Online-Versender bestellt. Dieser wollte dann die Gratis-Beilage nicht liefern, da sie vergriffen sei. Auf der Bestellbestätigung des Shops war der Artikel jedoch ausgewiesen, wenn auch ohne Preis (0,00 EUR). Hier war ja meine Bestellung das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, die Bestellbestätigung die Annahme des Antrags durch den Shop - dadurch war m.E. ein Kaufvertrag zustandegekommen, unabhängig vom Preis der Sache. Mit dieser Argumentation erhielt ich dann auch eine gleichwertige Sache, ob nun, weil es sich tatsächlich um einen rechtskräftigen Kaufvertrag handelte oder um Kulanz, das vermag ich nicht einzuschätzen.
Trotzdem die Sache also nicht monetär bewertet war, war sie scheinbar Vertragsbestandteil. Ebenso müsste es sich doch dann auch mit einer mietfreien Wohnung verhalten?
von Trischna am 13.01.2009 11:19
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