Hallo!
Hat jemand erfahrung, habe meinen Beitrag schon mal geschrieben. Kann ein Mietvertrag, der nur vom Mieter unterschrieben wurde Mietzahlungen rechtfertigen? Muss dann die Maklercourtage gezahlt werden?Die Vermieter trennen sich und gehen sich jetzt gegenseitig an, da wollen wir jetzt nicht wirklich einziehen. Schlüsselübergabe war noch nicht
Vielleicht kennt ja einer diese Situation
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"crm"
Mieten mit Makler
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ich kenne die Situation umgekehrt, habe dem Mieter einen Vertrag zugesandt, der von mir schon unterschrieben war und der kam dann einfach nicht zurück und ich hing in der Luft. Seit dem mache ich es immer so, dass ich entweder dazuschreibe, dass ich mich nur bei Gegenzeichnung innerhalb einer Woche an den Vertrag binde oder mache eben die Gegenzeichnung erst, wenn der Mieter unterschrieben hat. Ich denke, von Deiner Seite bist Du gebunden, aber ich würde dann da mal hinschreiben und frisch frech behaupten, dass Du davon ausgehst, da bisher keine Gegenzeichnung erfolgte, dass von seiner Seite kein Interesse mehr besteht und Du, sollte die Unterschrift nicht innerhalb von drei Tagen vorliegen - oder auch: weil die Unterschrift nicht in angemessener Zeit vorgelegen hat- , den Vertrag als nicht gültig ansiehst. Einschreiben. Ob Du damit durchkommst weiss ich nicht, Versuch ist es wert.
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"Chylla"
vielen Dank und viele Grüße, das hat sich auch ziemlich doof entwickelt, beide(vermieterehepaar) haben unterschiedliche Makler beauftragt, wir haben uns das über beide angesehen, wobei wir von vornherein dem zweiten sagten, dass wir das Haus schon kennen.der zweite hat sogar eine höhere miete ausgerufen, die werte gattin des vermieters rief dann letzte woche an, um uns mal kennenzulernen, da hatten wir den mietvertrag schon unterschrieben.schlüsselübergabe fand nicht statt, wir fühlen uns verklappst deshalb wollen wir net mehr, nochmal danke
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"crm"
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