Mieteinnahmen aus lebenslangem Wohnrecht

12. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
jule5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahmen aus lebenslangem Wohnrecht

Hallo,

habe mit meinem Partner 2010 ein Haus gekauft. Im Untergeschoß mussten wir dem Onkel des Verkäufers ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Jeden Monat bekomme ich Miete von ihm. Wie sind diese Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben?

Vielen Dank für eure Antworten.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Für die Erklärung der Mieteinnahmen ist die Anlage V zur Steuererklärung auszufüllen und abzugeben.

Das richtige Ausfüllen der Anlage V setzt gute Kenntnisse des Steuerrechtes voraus. Speziell gilt das für die Ermittlung der AfA aber auch für die Frage, welche Kosten in Deinem Fall wie geltend gemacht werden können. Daher sollte man dies einem Steuerberater mindestens beim ersten Mal überlassen. Für die Folgejahre hat man dann eine Vorlage, sofern amn sich das dann zutraut. Die Höhe der AfA muss z.B. nur bei der erstmaligen Abgabe der Anlage V ermittelt werden und kann in den Folgejahren dann übernommen werden.

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