Mieteinnahmen aus Untermiete versteuern ?

27. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
hansHamburg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieteinnahmen aus Untermiete versteuern ?

Hallo,
sind die Mieteinnahmen aus der Untermiete dem Grunde nach zu versteuern ? Also wenn man entsprechend viel verdient?
Danke für die Antworten (hoffentlich)


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

So isses!

Wobei man natürlich seine entsprechenden Werbungskosten gegenrechnen kann. Ob und in welcher Höhe man dafür dann ESt zu zahlen hat, hängt von den Gesamteinnahmen aus allen Quellen ab gemäß Steuertarif/Progression.

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#2
 Von 
hansHamburg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort. Nun möcht ich nur noch wissen ( weil steht so nicht in Google) : Sind sie genauso zu versteuern wie die Einnahmen aus einer normalen Miete ? Oder anders : Unterscheiden sich steuerlich die Einnahmen aus Untermiete und "normaler" Miete ?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das unterscheidet sich im Prinzip nicht. Im Detail gibt es da schon Unterschiede.

Bei Untervermietung sind wie bei normaler Vermietung als Einnahmen die Miete zzgl. Nebenkosten anzusetzen.

Als Werbungskosten sind die eigenen anteiligen Mietkosten und Nebenkosten ansetzbar, die auf den untervermieteten Wohnungsteil entfallen. Wenn die Wohnung oder das Zimmer möbliert vermietet werden, kann für die Möbel eine AfA angesetzt werden. Eigene Kosten für Renovierung und Instandhaltung des untervermieteten Teils können ebenfalls angesetzt werden.

Die Differenz aus Einnahmen und Werbungskosten ist zu versteuern.

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#4
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

.

-- Editiert von Felix27 am 27.07.2004 14:44:18

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#5
 Von 
hansHamburg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ok, danke! Fragen ausreichend beantwortet. Setzen, 2+ :-))

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xabbu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich würde gerne diesen thread nochmal aufmachen, da mein finanzamt die anteilige hauptmiete nicht als werbungskosten anerkennen will. gibt es hier irgendwelche urteile, gesetzestexte, durchführungsverordnungen oder ähnliches auf die ich mich berufen kann??

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