Miete zum 15. ....Ärger..

12. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stuppi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete zum 15. ....Ärger..

Guten Abend,

ich habe seit September endlich und nach sehr sehr langer Suche einen Job gefunden :-). Da dachte ich es ginge bergauf,leider Irrtum mein Vermieter macht mir jetzt Stress wegen der Miete. Ich habe vorher immer Miete zum 3. Werktag bezahlt, da ich leider in meinem Job erst zum 15. Gehaltseingang habe kann ich die Miete nunmehr erst zum 15. zahlen.
Ich habe schon mit dem Vermieter gesprochen,ich weiss das er es nicht akzeptieren muss. Ich habe leider wirklich keine reichen Freunde oder Familie die mir mal so eben 450 Euro leihen können,mir tut das echt leid, ich würde sehr gerne die Miete zum 3. Werktag zahlen, nur leider KANN ich es nicht. Ich habe sämtliche Optionen ausgeschöpft,..ich kann es wirklich nicht.

Ich hoffe der schmeisst mich nicht raus,ich könnte wohl nicht mal was unternehmen wenn er mir eine Kündigung schreiben sollte...könnte er fristlos kündigen? Ich hab wirklich Angst,könnte mir vielleicht jemand irgendeinen Lösungsvorschlag zu einer passablen Vereinbarung geben?

lieben Gruss Stuppi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mandy K
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

halli hallo, dann geht es dir ja wir mir. ich habe auch erst seit einigen wochen eine neue arbeit und bekomme auch lohn zum 15. jeden monat.
der anfang ist zwar schwer aber man muss es so geregelt bekommen das die miete zum 3. werktag beim vermieter da ist. das ist leider das gesetz ausser der vermieter ist sehr kulant und versteht das. der vermieter kann dich erst kündigen wenn 2 aufeinander folgende termine offen sind.
ich habe auch diese info bekommen.
am besten du sprichst noch mal mit deinem vermieter.

-- Editiert von Mandy K am 12.11.2007 20:32:20

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

der vermieter kann dich erst kündigen wenn 2 aufeinander folgende termine offen sind.
ich habe auch diese info bekommen


Aber nicht von mir.

Ständig verspätete Mietzahlung kann auch zu einer fristlosen Kündigung führen.

Warum nimmt man nicht das Gehalt vom vorigen Monat für die Mietzahlung ?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Würde mich ja schon interessieren, was Du da wieder rausgenommen hast, Katerchen.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Hatte das gleiche Problem...

habe dann jeden Monat zum 15. zusätzlich 50-100 € mehr an Miete überwiesen, so das jetzt praktisch die Zahlung am 15. schon die Miete für den nächsten Monat darstellt.

Sprich doch mal mit Deinem Vermieter, immerhin hat er dann in absehbarer Zeit das Geld schon 15 Tage früher auf dem Konto.

Wüsste nicht warum er sich darauf nicht einlassen sollte...

Abdul

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@abdul

weil der vermieter auch s. verpflichtungen hat zum beispiel.
die abbuchungen von dessem konto erfolgen eben z. monatsanfang.

wie wäre es denn, sich zu einigen? in d. nächsten 3 monaten jeweils zum 15. die volle laufende miete u. ein drittel extra. so ist im vierten monat d. zahlung wieder z. ersten möglich. natürlich sollte man dem v zusagen (u. einhalten), dass man zinsen u. evtl mahngebühren zahlt.

es ist keine erklärung, zu sagen, vorher hat man transferleistungen im voraus d. monats gehabt. leistungen aus dem sgb II und dem sgb XII werden im ersten monat d. jobs noch gezahlt. eine rückforderung kommt zwar, wenn gehalt noch im selben monat zufließt, aber überbrücken kann man so sehr gut.ggf muss man eben eingliederungshilfe beantragen (notfalls als darlehen)

sunbee

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