Miete zahlen auch wenn kein Mietvertrag unterschrieben?

12. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nadine1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete zahlen auch wenn kein Mietvertrag unterschrieben?

Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt meiner Oma weiterhelfen!?
Sie hat sich eine Wohnung angeschaut und fand diese auch schön. Sie äusserte sich beim Vermieter: " Die Wohnung ist schön, würde sie nehmen." An diesem Tag wurde sonst jedoch nichts vereinbart und kein Mietvertrag unterschrieben. Am nächsten Tag, hatte sie noch eine andere Wohnung angeschaut die ihr besser zusagte. Diese hat sie nun auch genommen und ist dort eingezogen. Jetzt möchte der Vermieter, der erst besichtigten Wohnung, für ein Monat Miete sehen. Er meinte es wäre mündlich vereinbart worden und sie solle jetzt zahlen, für einen Monat. Wenn Sie es nicht tut, will er zum Anwalt.
Kann er Miete verlangen, obwohl nichts unterschrieben?????
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Nadine,

ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.

Also ist mehr Sachverhaltsdarstellung vonnöten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nadine1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wurde sonst nichts vereinbart. Der Vermieter wollte sich melden, sobald er den Mietvertrag fertig gemacht hat, zum unterschreiben. Er äusserte sich nur zur Höhe der monatl. Miete und ab wann sie bezugsfrei wäre ( 1. Nov.07 ). Wohnungsbesichtigung war Anfang Okt.
Der Vermieter behart auf seine Miete von € 300.-- sonst schaltet er den Rechtsschutz ein, verkündete er ihrer Tochter !
Meine Oma hatte er bis jetzt nie, bis auf heute, selbst angesprochen- immer nur ihre Tochter.
Meine Oma hatte sich telefonisch mit ihm in Kontakt gesetzt und ihm mitgeteilt das sie die Monatsmiete nur in 3 Raten zahlen kann und bat um seine Bankverbindung.
Er möchte seine Bankverbindung ihr nicht mitteilen und äusserte sich : " Frau.....wir machen das jetzt so: Sie sparen sich das Geld zusammen und wenn sie es beisammen haben geben sie es mir persönlich in bar".
Was soll sie jetzt tun?
Bar bezahlen will sie nicht- da sonst kein Nachweis....


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

na das stinkt doch ein klein wenig nach Steuerhinterziehung! Wenn schon der Fall insgesamt relativ uneindeutig ist, würde ich dann wenigstens auf eine bargeldlose Überweisung beharren. ;)




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Nadine,

wenn es ein mündlicher Vertrag war, muß dieser auch aufgehoben werden.

Da hier seitens des VM wohl nichts schriftlich laufen soll, würde ich einfach nicht mehr reagieren (und die Sache aussitzen).
Falls tatsächlich ein Mahnbescheid kommen sollte, Widerspruch einlegen. Mehr dürfte da nicht folgen.

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@nadine

sollte dieser mensch sich nochmals bei oma melden, sollte man ihm androhen ihn anzuzeigen.

das riecht sehr nach versuchter erpressung.
m. meinung nach ist hier kein, mündl., vertrag zustande gekommen. vetrag entsteht durch angebot u. annahme d. angebots. das ist m. meinung nach nicht erfolgt.

sunbee

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#6
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

sollte man ihm androhen ihn anzuzeigen.

Mit welcher Begründung ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@morthingale

versuchte nötigung? bin ich grünweiß? nö, schwarz-gelb:)
das wird ihr die polizei schon sagen, wenn sie d. sachverhalt schildert und sicher angst hat vor dem.

sunbee

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist es doch nett von dem VM, wenn er die Mieterin mit nur einer Monatsmiete davonkommen läßt.

Einen Straftatbestand bekommst Du erst in einem knappen Jahr hin.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@morthingale

hier ist aber kein vertrag zustande gekommen. das wäre der fall, wenn omma eingezogen wäre o. den schlüssel in den händen hatte...
willst du uns erzählen, dass ein vermieter schlüssel rausrückt ohne wenigstens die erste rate der kaution und die erste miete auf dem konto zu haben?
willst du uns erzählen, dass das gebaren, cash einzufordern unter 'normales vermieter verhalten' fällt?
na dann...

sunbee

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

hier ist aber kein vertrag zustande gekommen. das wäre der fall, wenn omma eingezogen wäre o. den schlüssel in den händen hatte...

Das ist jetzt aber eine ganz gewagte Theorie.

willst du uns erzählen, dass ein vermieter schlüssel rausrückt ohne wenigstens die erste rate der kaution und die erste miete auf dem konto zu haben?

Ich z.B. mache so etwas.


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#12
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Die Wohnung ist schön, würde sie nehmen...
Der Vermieter wollte sich melden, sobald er den Mietvertrag fertig gemacht hat, zum unterschreiben. Er äusserte sich nur zur Höhe der monatl. Miete und ab wann sie bezugsfrei wäre...

Das kann doch vollkommen ausreichen.

sollte dieser mensch sich nochmals bei oma melden, sollte man ihm androhen ihn anzuzeigen.

...das riecht sehr nach versuchter erpressung... Unsinn. :(

-- Editiert von cuno am 12.11.2007 23:10:45

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#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

morthingale

...und in anderen threads behauptest du, dass mündl.mietverträge nicht einzuhalten sind?
der threadsteller, der s. freundin einziehen lassen möchte u. 'sicherheit' für d. rausschmiss sucht, dem rätst du in dem tenor, dass er keinen schriftl. vertrag macht.

dort würde aber ein vertrag zustande kommen.
so kü.frist entstehen.

mit welcher berechtigung kann ein vermieter (o. makler) zahlungen fordern, wenn man über eine whg sagt, dass sie schön ist? noch dazu, wie hier im thread, cash fordern?

was kommt hier von der vermieterfraktion als nächstes? wenn ein suchender auf eine anzeige anruft u. sagt, er würde gern in der müllerstr 10 wohnen, kommt dann auch ein vertrag zustande?

und sorry, nimm es nicht persönlich, aber dass du ohne erste rate kaution und erste miete auf d. konto zu haben, d. schlüssel rausrückst, ist entweder naiv o. schlicht gelogen. das sage ich als mieter. ich hatte ja schon ein ganz mieses gefühl, als ich durch nichtzahlung m. gehalts die dritte rate d. kaution erst im 5. mietmonat zahlen konnte.

@cuno

jaja, weiß ich doch mittlerweile.unsinn ist dein lieblingswort.:) mehr kommt da eh nicht.

sunbee

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#14
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...der threadsteller, der s. freundin einziehen lassen möchte u. 'sicherheit' für d. rausschmiss sucht, dem rätst du in dem tenor, dass er keinen schriftl. vertrag macht...

Ist denn dort irgendetwas von einer Mietzahlung geschrieben worden?

...dort würde aber ein vertrag zustande kommen.
so kü.frist entstehen...

aha :( - wie denn?

...so kü.frist entstehen...

Welche denn im Zweifel bei einer bereits eingerichteten Wohnung?

...noch dazu, wie hier im thread, cash fordern?...

Weshalb sollte das nicht gehen?

...was kommt hier von der vermieterfraktion als nächstes?...

Wenn der Mietvertrag nur noch unterschrieben werden muss, dürfte der Inhalt ja wohl bereits besprochen bzw. vereinbart worden sein.

...jaja, weiß ich doch mittlerweile.unsinn ist dein lieblingswort. mehr kommt da eh nicht...

Das ist vornehme Zurückhaltung, welche ich hier bei der Bewertung Deiner Beiträge übe und äußerst höflich noch dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cuno

dann bewerte einfach weiter. du ahnst, wo mir das vorbeigeht.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...du ahnst, wo mir das vorbeigeht...

Offensichtlich trifft das wohl auch auf die Fragesteller zu, welche Du aufgrund Deiner falschen Ausführungen ggf. lustig in die Kostenfalle laufen lässt.

Morti:
...Wenn ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist es doch nett von dem VM, wenn er die Mieterin mit nur einer Monatsmiete davonkommen läßt...

Der Anspruch dürfte sich jedenfalls aus § 311 BGB ergeben. Der VM konnte hier wohl auf Unterzeichnung des Vertrages vertrauen, nachdem dies so vereinbart war. Mietbeginn 1.11. und Miethöhe standen offensichtlich fest. Dass der VM dann wohl ab 12/07 weiter vermietet hat, dürfte wohl im Interesse der Oma gelegen haben UND bereits im Rahmen der Schadensminderungspflicht erfolgt sein.



-- Editiert von cuno am 13.11.2007 08:41:47

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Göttin !

Ich habe nie behauptet, daß mündliche Verträge nicht einzuhalten seien.

In dem anderen Thread ging es um die Frage 'Vertrag' oder 'kein Vertrag' (eben auch kein mündlicher).

Ich habe auch nicht behauptet, daß in diesem Thread hier ein mündlicher Vertrag zustandegekommen ist, sondern meine Ausführungen auf den Fall beschränkt, wenn ein mündlicher Vertrag vorliegen sollte.

Meine eigenen Vermietungsusancen mögen vielleicht naiv sein (nenn mich nie wieder Lügner !) oder vielleicht auch etwas mit Menschenkenntnis zu tun haben. Jedenfalls sind mir dadurch noch nie Mietausfallprobleme entstanden.
Ich gehe immer erstmal davon aus, daß meine Vertragspartner sich genauso an den Vertrag halten werden wie ich es tue.
Sollten sie das nicht tun, kann ich allerdings auch extrem nachtragend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Geil :)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Katerchen,

ich habe ebenfalls nicht behauptet, hier wäre kein mündlicher Vertrag abgeschlossen worden.

Tatsächlich gehe ich davon aus, daß der Originaltext von

Die Wohnung ist schön, würde sie nehmen

'...., die nehme ich'

gelautet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich achte eben darauf, nur

den guten und potenten Vertragspartner auf der Gegenseite

zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Der Vermieter wollte sich melden, sobald er den Mietvertrag fertig gemacht hat, zum unterschreiben...

Kann aber auch bedeuten: VM fertigt mal einen schriftlichen Vertrag, aber ganz unverbindlich, den unterschreiben dann beide zum Spaß und bis dahin hält er die Wohnung mal frei, könnte ja sein, dass Oma es sich nicht noch anders überlegt, dann will der VM aber gerüstet sein. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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