Miete mindern ab wann??

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)
Miete mindern ab wann??

wollte wissen ab wann wir das recht haben drei Miete zu mindern? Seit 1 Jahr dreht eine Frau im Haus durch, Stört Extrem das ganze haus. Ist auch Psychisch Krank und evtl. Suizide. so ich habe den Vermieter 3 mal das Telef. mittgeteilt er meinte ich muss das schriftlich machen und datum mit Uhrzeit alles Protokolieren. s die habe ich Anfang September gemacht. Antwort habe ich bekommen das die ,die angeschrieben haben. Aber es hat sich nichts gebessert sogar verschlimmert. Meine Frage ist wie kann ich jetzt richtig vorangehen. Habe eine Lärmliste erstellt, und 2 Mieter im Haus sind zeugen. was kann ich tun? ich Weiß nicht weiter. ich will die Miete mindern aber ich Weiß nicht ob ich das so darf ohne das ich Probleme bekommen kann.



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Das Recht der Minderung hat man ab dem Beginn der Einschränkung der Nutzbarkeit der Mietsache.

Das Lärm- bzw. Störprotokoll sollten sie weiterführen, sich von Nachbarn gegenzeichnen lassen und auf Grundlage dessen die Minderungsquote berechnen. Entweder stundengenau (Bsp.: 3h im Monats Nacht...Sie können nicht schlafen.. also dann 20% Minderung für den Lärm/ die Belästigung für 3 h bei 720h des Monats macht bei 1000€Warmiete dann 0,83€ Minderung) oder pauschal in einer deutlich geringeren Höhe.

Bei 300 h im Monat dann entsprechend mehr...



-- Editiert von 3113 am 22.10.2017 11:46

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3113

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#2
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antwort bezahle 450€ warm miete. Das mit der störung ist unterschiedlich. Das meiste ist schreien und Türe zu knallen in extremer Weise ich weiß nicht ob ich pauschal eine Mietminderung machen darf ich wollte 10 % mindern. Ist das ok?

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#3
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Kommt darauf an wie stark und wie häufig die Störung ist.
Dabei ist es auch wichtig, wie groß das Haus ist, wo die Störerin wohnt, was genau sie Störendes macht.
Ich mein die Suizide (wahrscheinlich waren es Versuche) stören doch nur gering oder?

10% sind jetzt nicht wenig wenn man bedenkt das es für Bauarbeiten (die immerhin 8h täglich laufen) vergleichsweise oft auch nur 10-30% Minderung vom Gericht zugesprochen bekommt.

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3113

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#4
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
bei der Minderung der Miete musst Du sehr vorsichtig sein, da daraus auch ein Kündigungsgrund resultieren kann.
Tipps zur richtigen Minderung der Miete findest Du auch in diesem Ratgeber Mietminderungstabelle. Es ist wichtig die Mietminderung richtig anzukündigen und durchzusetzten. Im Ratgeber findest Du Tipps, wie das richtig geht.

Viele Grüße
Michael

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
ich wollte 10 % mindern. Ist das ok?

ob die Mietminderung, die du vorgenommen hast, tatsächlich angemessen war, entscheidet letztendlich einzig und alleine der Richter, vor dem du möglicherweise mal stehen wirst

Das ist immer: eigenes Risiko
Wenn du das nicht eingehen möchtest, dann empfiehlt es sich, sich mit dem Vermieter auf eine angemessene Minderungsquote oder einen Betrag zu einigen (schriftlich!).

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Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Das denke ich auch. Sonst wäre es ja zu einfach. Aber ich rede mit der verwaltung wenn sich in 2 wochen nichts bessert. Danke für die Antwort.

Zitat (von Lolle):
Zitat (von Guoki77):
ich wollte 10 % mindern. Ist das ok?

ob die Mietminderung, die du vorgenommen hast, tatsächlich angemessen war, entscheidet letztendlich einzig und alleine der Richter, vor dem du möglicherweise mal stehen wirst

Das ist immer: eigenes Risiko
Wenn du das nicht eingehen möchtest, dann empfiehlt es sich, sich mit dem Vermieter auf eine angemessene Minderungsquote oder einen Betrag zu einigen (schriftlich!).

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