Hallo,
ich habe folgendes Problem. Bei uns im Haus, auf der gleiche Etage wollen 3 Mieter untereinander in einer Art "Ringtausch" ihre Wohnungen tauschen. Die Haussverwaltung wurde angeschrieben mit der bitte um Zustimmung. Die Mieter sind sich untereinander einig was die Renovierung der jeweiligen neuen Wohnungen angeht. Jeder macht sich die neue Wohnung selber. Auf einen Anruf hin wie ob die Hausverwaltung dem Zustimmen würde wurde mir mitgeteilt, dass dem grundsätzlich nichts im Wege stehen würde aber pro Mietpartei eine Mietänderungsgebühr in Höhe von 150 € (in Worten einhundertfünfzig) fällig werden würde und der Hausverwalter sich erst die Wohnungen ansehen wolle (kann er ja). Ich frage mich ob die Hausverwaltung überhaupt eine Gebühr berechnen darf (wir zahlen ja jeden Monat Miete) oder er solche Kosten den Mietern nicht in Rechnung stellen darf. Einerseits wollen alle 3 Mieter die jeweiligen neuen Wohnungen haben, andererseits sind wir keine Melkkühe. Gibt es da Regelungen oder haben die echt die Möglichkeit uns solch hohe Gebühren aufzubrummen?
Gruss und danke im voraus
Brenner
Mietänderungsgebühren
10. November 2003
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Frage vom 10. November 2003 | 13:47
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 93x hilfreich)
Mietänderungsgebühren
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#1
Antwort vom 10. November 2003 | 13:56
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 93x hilfreich)
Ich hab noch vergessen zu Erwähnen, dass das Haus noch mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Vielleicht ist das wichtig zu erwähnen. Außerdem ist die Hausverwaltung Mitglied im RDM.
Gruss und danke
Brenner
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