Hallo Zusammen,
ich bewohne zur Zeit ein Zimmer in einer WG, in
einem Einfamilien Haus. Die Zimmer sind möbliert.
Nun habe ich zum 1.7 eine neue Wohung gefunden.
Jetzt habe ich gehört, dass man in WGs vereinfachte
Kündingungsrecht gilt ? Stimmt das und wenn ja in wiefern ?
Ich muss halt so schnell als möglich aus dieser WG raus.
Wohne seit September 2004 in diesem Zimmer.
Was wären denn auch die üblichen Kündingungszeiten?
Habe einen Einheitsmietvertrag.
Aja, jeder der Einzelnen Mitbewohnern, hat einen
eigenen Mietvertrag. Es gibt keinen Hauptmieter
Für schnelle Antwort wäre ich recht Dankbar.
Grüße
Claudinchen
-- Editiert von Claudinchen am 12.06.2005 16:17:24
Miet bzw. Kündigungsrecht in WGs
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Für eine WG gelten im Prinzip die normalen Kündigungsregeln.
Aber: eine kurze Kündigungsfrist ist gegeben, wenn (1) der Wohnraum Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und (2) vom Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten war. Die Kündigung ist dann bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats möglich (schriftlich).
Sollte der Vermieter gar nicht mit in dieser Wohnung wohnen, trifft dies nicht zu. Es kommt also auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Hallo Philosoph,
Danke schon mal für die schnelle Antwort.
Nein der Vermieter wohnt nicht direkt in dem Haus.
Gelten dann die gestzlichen Kündigungfristen ? Wenn ja, wie lauten diese ?
Gibt es nicht eine Möglichkeit, in dem ich Nachmieter bringe. Wenn ja wieviele muss ich bringen ?
Danke
Claudinchen
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Dann gelten die ganz normalen Kündigungsfristen: bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats (also knapp 3 Monate).
Die Kündigung muß schriftlich erfolgen, ihr Zugang sollte nachweisbar sein (Empfangsbestätigung oder Einschreibsendung).
Auf Nachmieter braucht sich der Vermieter nicht einzulassen, vor allem nicht, wenn die Kündigungsfrist wie jetzt nur noch 3 Monate beträgt. Aber fragen kann man ja trotzdem. Eventuelle Mietaufhebungsvereinbarung ebenfalls zur Beweissicherung schriftlich machen.
Hast Du einen einzelnen Mietvertrag nur für das Zimmer oder habt Iht einen gemeinsamen Mietvertrag, in dem alle WG-Mitglieder aufgeführt sind.
Die Antworten von fix gelten nur für den Einzelmietvertrag. Bei einem gemeinschaftlichen Mietvertrag sieht die Sachlage etwas anders aus.
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