Miese Verleumdung

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.01.2017 18:20:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Miese Verleumdung

Ich wurde vor ein paar Jahren, für ein Fanzine interviewt. Das Fanzine wurde von Fans für Fans gedruckt. Erst jetzt habe ich erfahren, das mein Interview umgeschrieben wurde. Auch abwertende Dinge sollen drin vorkommen. Leider bin ich nie in Besitz dieses Magazins gekommen. Der Interviewer lebt mittlerweile im Ausland. Was kann ich tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Julia90):
Was kann ich tun?

Als erstes mal das Interview besorgen und verifizieren was da drin steht.

Dann wäre noch relevant ob das heute noch verbreitet wird (z.B. Indernet, Nachdruck, etc.)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.01.2017 18:20:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde versuchen ob ich eins irgendwo bekomme.
Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Auch abwertende Dinge sollen drin vorkommen.


Von wem über wen?

Allerdings ist es ohnehin so, dass zumindest die meisten strafrechtlichen Dinge "nach ein paar Jahren" verjährt sein dürften (kommt halt drauf an, was mit "ein paar" gemeint ist). Aber ohne des Inhalt des Textes zu kennen und das was wirklich gesagt wurde, kann man ohnehin nichts weiter dazu sagen, außer dass, selbst wenn umgeschrieben wurde, die Beweislast für diese Tatsache bei Dir läge.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.01.2017 18:20:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Auch abwertende Dinge sollen drin vorkommen.


Von wem über wen?

Allerdings ist es ohnehin so, dass zumindest die meisten strafrechtlichen Dinge "nach ein paar Jahren" verjährt sein dürften (kommt halt drauf an, was mit "ein paar" gemeint ist). Aber ohne des Inhalt des Textes zu kennen und das was wirklich gesagt wurde, kann man ohnehin nichts weiter dazu sagen, außer dass, selbst wenn umgeschrieben wurde, die Beweislast für diese Tatsache bei Dir läge.


Der mich interviewt hatte, war ein Bekannter von mir. Er hat das ganze Interview umgeschrieben um mich runterzumachen. Dort soll ich angeblich sagen, ich sei Prostituierte gewesen u.s.w Das Magazin erschein 2010.

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