Merkwürdige Forderung von Hoist AG

24. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gambrinus
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Merkwürdige Forderung von Hoist AG

Hallo,
vorhin hole ich einen Brief aus dem Kasten, Absender Hoist AG, datiert vom 19.09. Man wolle bei mir Forderungen für die Volksfürsorge Versicherung in Höhe von fast 1000€ eintreiben.
Für Was wird überhaupt nicht erklärt und ich soll gefälligst bis Übermorgen! dort anrufen.

Ich habe außer einer Advocart bis vor 10 Jahren! nie etwas mit der Volksfürsorge zu tun gehabt. Dazu kommt noch, daß mein Nachname sowohl auf der Adresse als auch in einem beigefügtem Zettel mit "Kundendaten" falsch geschrieben wurde. Ein Geburtsdatum wird dort auch nicht angegeben. Hier im Ort gibt es noch 2 Leute die so heißen, wie es falsch von Hoist geschrieben wurde. Nur mein Nachname hat einen Buchstaben mehr.

Muß ich auf so ein wirres Schreiben überhaupt reagieren wenn ich offenbar gar nicht gemeint bin und woher haben die meine Adresse überhaupt? Ich bin vor 5 Monaten in ein anderes Bundesland gezogen und kann mir kaum vorstellen daß das Einwohnermeldeamt meine Adresse rausgibt wenn der Nachname nicht korrekt geschrieben wurde.

MfG Gambrinus

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24 Antworten
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#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Soll die Forderung tituliert sein?

Dann fordere eine Kopie des Vollstreckungstitels an.

Ist die Forderung nicht tituliert, schreibe denen, du möchtest die Vertragsgrundlage (Rechnung,Vertrag ...) haben.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gambrinus
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
nein, im Kleingedruckten steht daß man sich eine Titulierung vorbehält. Ich habe denen grad eine Mail geschickt in der ich dargelegt habe, daß es hier im Ort noch 2 andere Bürger in der von Hoist verwendeten Schreibweise gibt und ich das Schreiben deshalb als Irrtum betrachte.
Eigentlich kenne ich es so, daß zumindest ein Geburtsdatum angeführt wird. In dem Auszug der "Kundendaten" steht jedoch nur der Name (falsch geschrieben) und der Ort, nichts weiter.
Ich habe mir im Mai ein Mopedkennzeichen gekauft und vermute, daß die sich aus dem Versicherungszentralrechner einfach mich rausgesucht haben weil ich so ähnlich heisse wie der gesuchte Schuldner und im selben Ort wohne.
Gruß
Gambrinus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
perlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo zusammen,
am 17.04.09 nachdem mein Insolvenzverfahren abgeschlossen war und mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde, bekam ich 14 Tage Später einen weisen unscheinbaren Brief von einer Hoist ag, wovon ich noch nie gehört habe. Als ich den Brief öffnete zerbrach ich in Angst und Schrecken da stand drin, dass die Hoist AG mein Gekündigtes Vertragsverhältnis von der XXXXX Bank übernommen hat. Als ich das gelesen habe brach für mich eine Welt zusammen weil das gar nicht möglich sein konnte da mir vom Gericht die Restschuldbefreiung erteilt wurde, und es gibt keinen Gläubiger mehr die von mir Geld zu fordern haben. Gestern habe ich mich in meine Schufa Auskunft eingloggt und diese online abgefragt da machte ich eine merkwürdige entdeckung. Eine Inkasso Firma hat sich eine Schufaauskunft eingeholt, und durch diese Auskunft sind Sie an meine Daten gekommen und logischerweise auch an die Daten ( Geldbeträge) die von den Gläubigern noch gespeichert sind. Dadurch ist es ein leichtes Spiel für die Verbrecher, an Daten zu kommen, und die Menschen auf diese Art und weise abzuzocken. Es handelt sich also um Kriminelle Handlungen, (Betrugsversuch) und ich werde die Hoist AG wegen Betrugs Verklagen. Sollte Euch auch so etwas wiederfahren lasst es Euch nicht gefallen und stellt sofort Strafanzeige gegen diese elendigen Verbrecher um denen das Handwerk zu legen. Natürlich kann man diese Schreiben auch ignorieren es wird dann warscheinlich im sande verlaufen, sollte man aber nicht sondern Anzeigen.

-- Editiert am 05.05.2009 01:03

22x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stolzerpapa
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Morgen,

es ist irgendwie komisch,aber in der letzten Zeit bekommen sehr viele Leute Post vo den selben Geldeintreibern.Ich hatte gestern einen Brief der Hoist AG mit einer Forderung von fast 9000,- zahlbar binnen 7 Tagen,sonst halt Anwalt und der ganze andere schiss.Ich werde mich natürlich erstmal nicht mit denen in Verbindung setzten sondern mal abwarten.Ich habe mir vorgenommen,alles zu Widersprechen und notfalls vor Gericht zu gehen,egal was passiert.Ich bin in diesem Forum auf Dinge gestoßen,die ich vorher nicht wusste, aber mir bis heute das Leben leichter gemacht haben und ich mir bei jedem Brief der kommt nicht sofort vor Angst in die Hose mache.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
perlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo zusammen,
wenn Ihr von Hoist AG Briefe bekommt zwecks Geldeintreibung, einfach in den Mülleimer damit und sich kaputt lachent.Natürlich wäre es Klug diese Briefe zur Polizei zu bringen und Anzeige erstatten um denen auf die schliche zu kommen und denen das Handwerk legen.

-----------------
""

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#7
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Es ist nicht rechtswidrig (und schon gar kein Betrug) unberechtigte Forderungen geltend zu machen, daher bringen Anzeigen überhaupt nichts. Man kann/sollte unberechtigte Inkassoschreiben einfach in den Mülleimer schmeißen, insoweit verstehe ich die ganze Aufregung nicht,

Nur bei einem Mahnbescheid oder unberechtigten Vollstreckungsversuchen muss man durch Widerspruch oder Vollstreckungsgegenklage reagieren.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
stolzerpapa
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
einfach in den Mülleimer damit und sich kaputt lachent.


naja,kaputtlachen ist so eine Sache.Man sollte schon etwas ernster an die Sachen gehen.Ich würde eher sagen "sich keine Sorgen machen",weil es sehr viele Menschen gibt,die sich sehr schnell einschüchtern lassen.

quote:
Natürlich wäre es Klug diese Briefe zur Polizei zu bringen und Anzeige erstatten um denen auf die schliche zu kommen und denen das Handwerk legen.
das sehe ich genau so,wie ich auch bereits geschrieben habe.Durch die Strafanzeigen sind die Inkasso´s verpflichtet alle Unterlagen der Polizei auszuhändigen;und spätestens da kommen meist den Beamten schon macher Zweifel auf.Wenn die Polizei schon sagt,das man sich keine Sorgen machen muß,dann berechtigt!!!:)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

quote:
das sehe ich genau so,wie ich auch bereits geschrieben habe.Durch die Strafanzeigen sind die Inkasso´s verpflichtet alle Unterlagen der Polizei auszuhändigen;und spätestens da kommen meist den Beamten schon macher Zweifel auf.Wenn die Polizei schon sagt,das man sich keine Sorgen machen muß,dann berechtigt!!!


Eine solche Strafanzeige würde zu 99,9% direkt eingestellt und somit würden überhaupt keine Ermittlungen durchgeführt.

Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren, falls sich jemand die Mühe machen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich hatte gestern einen Brief der Hoist AG mit einer Forderung von fast 9000,- zahlbar binnen 7 Tagen,sonst halt Anwalt und der ganze andere schiss


Forderung absolut strittig ?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Es ist nicht rechtswidrig (und schon gar kein Betrug) unberechtigte Forderungen geltend zu machen,

Nunja, ich empfinde es trotzdem als ein Bewegen in einer Grauzone.
Das Erschleichen von mir nicht zustehenden Geldern ist für mich immernoch Betrug.
Schlimm genug, dass das rechtlich nicht so gesehen wird und jeder versuchen kann, einem das Geld aus der Tasche zu ziehen mit "unterschwelligen" Drohungen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

[color=red](1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Der Versuch ist strafbar.[/color]

Also doch Betrug!!

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert am 06.05.2009 01:33

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Ich will das Verhalten solcher Inkassobüros auf keinen Fall gutheißen oder verteidigen. Aber nur weil man gerne hätte, dass es Betrug ist, wird daraus ja keiner.

Es scheitert bereits an der Täuschung, da der Empfänger eines solches Schreibens ja weiß oder wissen müsste, dass eine solche Forderung nicht besteht.

Es gibt aber auch andere Fallkonstelationen. So ist es eine Masche, an die Ehefrauen (Erben) von verstorbenen Männern erfundene Forderungen wegen angeblicher sexueller Diestleistungen zu verschicken, wobei man die Daten der Verstorbenen aus den Todesanzeigen erhält. Man hofft darauf, dasss die Angelegenheit der Empfängerin so peinlich ist, dass sie einfach zahlt. Da Ehefrau nicht wissen kann, dass die Forderung erfunden ist, dürfte ein (versuchter) Betrug vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde auch Anzeige erstatten
Der Inkassoladen wird es aber sehr wahrscheinlich als Buchungsfehler deklarieren
Zusätzlich wäre es sinnvoll den zuständigen Landesgerichtspräsidenten über diesen Sachverhalt in Kenntnis zu setzen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@thehellion

Kennst du denn Fälle, bei denen die Verfahren nicht sofort eingestellt wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kann ich nicht sagen
Wenn es allerdings immer wieder Anzeigen in der selben Sache gibt wirkt die Ausrede mit einem z.b Buchungsfehler nicht mehr überzeugend


lg

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
stolzerpapa
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Forderung absolut strittig ?

also in dem Brief steht weder wer der Gläubiger ist,noch für was ich bezahlen soll.Habe Zeit binnen 7 Tage fast 9000,- zu bezahlen und in meinen Augen finde ich das absolut strittig.

quote:
Wenn es allerdings immer wieder Anzeigen in der selben Sache gibt wirkt die Ausrede mit einem z.b Buchungsfehler nicht mehr überzeugend


das ist absolut richtig und ich habe es selber erfahren.Die am häufigsten verwendete Ausrede ist der Buchungsfehler.Aus diesem Grund allein sieht man ja schon,das Inkasso´s doch mal wieder ein wenig mehr dubioser sind.Ich habe diese Ausreden der Inkasso´s bereits schon 3 mal miterlebt und 1 Fall hatte ich schon,wo der Polizei nachweislich ein gefälschter Vollstreckungsbescheid gefaxt wurde.So etwas sollte unsereins mal machen,glaube so schnell würden wir nicht aus dem Knast kommen.;)

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
quote:Forderung absolut strittig ?
also in dem Brief steht weder wer der Gläubiger ist,noch für was ich bezahlen soll.Habe Zeit binnen 7 Tage fast 9000,- zu bezahlen und in meinen Augen finde ich das absolut strittig.



Muss man das verstehen?
Strittig kann eine Forderung nur sein, wenn zwei Parteien den Streit erklären!? Soweit ich Sie verstanden habe, wurde von Ihnen der Streit bisher nicht erklärt!? Wie sollte die Forderung also "strittig" sein? :)
Ich weiß, dass es hier gelebte Praxis ist, Inkasso Unternehmen zu kriminalisieren (damit können die auch ganz gut leben), aber ist es tatsächlich anzunehmen, dass eine Firma eine Größe von mehreren tausend Mitarbeitern erreicht, die von "Betrug" lebt!? :)
Und wie können einige zehntausend Mitarbeiter bei Inkasso Unternehmen tätig sein, wenn alle Forderungen, wie man hier im Forum gerne darzustellen beliebt, nur auf Missverständnissen, Betrug, Versehen basieren?
Könnte die Tatsache, dass "99,9%" der Betrugsanzeigen gegen IKUs eingestellt werden, evtl. daran liegen bzw. ein Zeichen dafür sein, dass es eine Menge völlig sinnlose und falsche Anzeigen und, im Umkehrschluss, rechtmäßige Forderungsbetreibungen gibt?!
:)

-- Editiert am 06.05.2009 14:53

-- Editiert am 06.05.2009 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@anephan

Nöö, nur weil in 99,99% aller Fälle Strafanzeigen (meiner Meinung nach meist juristisch vollkommen zurecht) eingestellt werden, bedeutet dies ja nicht, dass Forderungen zurecht bestehen.

Das eine ist Privatrecht und das andere Strafrecht, das wird nur leider immer gerne in einen Topf geworfen...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
Und wie können einige zehntausend Mitarbeiter bei Inkasso Unternehmen tätig sein, wenn alle Forderungen, wie man hier im Forum gerne darzustellen beliebt, nur auf Missverständnissen, Betrug, Versehen basieren?

Behauptet doch niemand !
quote:
Könnte die Tatsache, dass "99,9%" der Betrugsanzeigen gegen IKUs eingestellt werden, evtl. daran liegen bzw. ein Zeichen dafür sein, dass es eine Menge völlig sinnlose und falsche Anzeigen und, im Umkehrschluss, rechtmäßige Forderungsbetreibungen gibt?!

Woher hast Du eigentlich die Informatiom von den 99,9 ?
Warum nicht 99,5 oder 91 ,5 ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sinister58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja,würd mich nich wundern wenn die Typen von HOIST und Konsorten auch hier rumlungern und posten! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Walli54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,
auch ich bekomme seit ungefähr einem Jahr, Briefe von der Hoist Group aus Duisburg (NRW). Ich hätte angeblich bei der VW-Bank einen Kredit offen in Höhe von 999,00 Euro. Auch am heutigen Tag war mal wieder so ein Brief mit einer Annahmebestätigung in meinem Briefkasten. Nur dieses Mal habe ich ein Angebot von dieser fragwürdigen Firma erhalten: zahle ich bis zum 25.03.10, 750,00 Euro, dann würden mit 249,00 Euro erlassen. Welch eine Frechheit! Noch nie habe ich mit einer VW-Bank Verträge abgeschlossen. Bisher habe ich sämtliche Briefe ignoriert, der letzte war im November 2009. Ich hatte wirklich gedacht, der Spuk sei vorbei,jetzt fängt er wieder von vorne an! Was soll ich tun?
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Bin Hartz IV-Empfängerin.
LG Walli54

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""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass dir doch mal eine Vollmacht bzw Abtretungserklärung zusammen mit einer Titelkopie zukommen.
Per fax einfordern
Ansonsten brauchst Du erst zu reagieren falls es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen sollte


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""

0x Hilfreiche Antwort

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