Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » 

Merkel begrüßt Maßnahmen für die innere Sicherheit

AFP VOM 18.9.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 3685 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Merkel, WTC, Terrorismus

- Datenschutzbeauftragter: Regelanfrage bringt nichts

Der von der Bundesregierung in die Diskussion gebrachte Maßnahmen-Katalog zum besseren Schutz vor Terrorakten geht nach Ansicht von CDU-Chefin Angela Merkel "zum Teil in die richtige Richtung". Der Katalog sei jedoch noch nicht umfassend genug, sagte sie am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Der CDU-Haushaltsexperte Dietrich Austermann schlug unterdessen die Einrichtung eines Sicherheitsfonds mit einem Volumen von drei bis fünf Milliarden Mark (1,53 bis 2,56 Milliarden Euro) vor. Die Innenexpertin Ute Vogt (SPD) nannte als wichtigste Maßnahme die Aufhebung des Religionsprivilegs, die das Kabinett im Rahmen des Maßnahmenpakets am Mittwoch beschließen will. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, äußerte sich skeptisch zu den jüngsten Vorschlägen zu einer Lockerung des Datenschutzes.

Zu Überdenken gebe es einige Punkte, wie die Strukturierung der Geheimdienste, Regelanfragen beim Verfassungschutz und die Rolle der Bundeswehr für die innere Sicherheit, sagte Merkel. Der CDU-Chefin zufolge sei bei einem Angriff wie in den USA die Bundeswehr nicht handlungsfähig, da sie "dazu im Moment nicht legitimiert" sei. Erneut forderte sie ein bis zwei Milliarden Mark mehr für die Bundswehr jährlich. Der "Welt" vom Dienstag sagte Austermann, das Geld eines Sonderfonds solle nicht in die entsprechenden Einzelpläne des Etats fließen, sondern als eigener Posten bereitgestellt werden.

Vogt sagte im WDR, derzeit sei es sicherlich am wichtigsten, dass sich extremistische Gruppen, die sich bislang unter religiösen Vorwänden getroffen haben, künftig unter ein Verbot gestellt werden. Die Regelanfrage und der Fingerabdruck im Pass für jeden Bürger sind nach Ansicht von Vogt noch nicht im Kabinettsentwurf enthalten. Da gebe es noch Debatten unter anderem mit dem Koalitionspartner. Sie selbst habe kein Problem mit einem Fingerabdruck im Pass, die Regelanfrage für Ausländer lehnte sie ab. "Ich glaube die Regelanfrage würde eine relativ großen Aufwand bedeuten, von dem ich mir im Moment eher nicht viel verspreche", sagte Vogt weiter.

Jacob äußerte im InfoRadio Berlin-Brandenburg Zweifel daran, ob eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Ausländer die Ermittler im Fall der in Deutschland untergeschlüpften mutmaßlichen Attentäter weitergebracht hätte: "Wenn der Verfassungsschutz irgendeine Information gehabt hätte, hätte er nach jetziger Rechtslage jederzeit die Chance gehabt, Beobachter einzuschalten, Telefonanschlüsse abzuhören und Internet-Anschlüsse erschließen zu lassen." Offen zeigte sich Jacob gegenüber dem Vorschlag, einen Fingerabdruck im Pass einzuführen: "Wenn es so sein sollte, dass ein Passbild nicht mehr ausreicht, um eine Person zu identifizieren, muss man andere Möglichkeiten ausschöpfen und da könnte ein Fingerabdruck eine solche Möglichkeit sein".

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97921
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Thomas Brunow
Berlin
Straßen- und Verkehrsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?