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Mercedesstern

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Mercedesstern

Hallo

Vor etwa 4 Monaten bin ich mit 4 Freunden unter alkoholeinfluss durch die Stadt gelaufen. Naja, dabei waren wir ziemlich laut und haben auch mehrere Mercedessterne abgerissen, welche wir aber alle weggeworfen haben, bis auf 2, welche ich abgerissen habe und welche von einem meiner Freunde in der Jackentasche aufgehoben wurden.

Nun kam es so, dass irgendeine Anwohnerin wohl die Polizei verständigte, weil sie draußen Lärm hörte. Es kam wie es kommen musste, die Polizei kam mit 15 Mann an, fand die Sterne und nahm uns mit.

Zeugen gibt es bis auf uns keine, und dabei gewesen sind sowieso nur ich und der Freund der auch die Sterne in der Tasche hatte, die anderen waren schon weiter vorraus gelaufen.

Ich habe bei der Polizei keine Aussage gemacht, meine anderen Freunde haben ausgesagt, nichts gesehen zu haben und der jenige mit den Sternen hat den Fehler gemacht, auszusagen. Er hat die Schuld von sich genommen und ausgesagt, ich habe die Sterne abgebrochen (was auch so der Fall, bei diesen 2)

Nun meine Fragen, schonmal danke fürs Lesen und helfen

Das ganze war ein dummer "jungenstreich" unter alkoholeinfluss... naja gelernt haben wir sicherlich alle aus der sache


1. Kann mein Freund seine Aussage bei der Polizei noch zurücknehmen, ist dies überhaupt sinnvoll?

2. Habe ich heute einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen, welche mir schreibt, ich solle mich bei ihnen zu den vorfällen äußern, ansonnsten nehmen sie an, ich würde nicht zu meiner Tat stehen, und Zivilrechtlich gegen mich vorgehen.

Nun meine Frage dazu: Wird ein solcher Prozess überhaupt erfolgreich werden? Zeugen gibt es keine, außer mir und demjenigen der die Sterne in der Tasche hat.

Wenn wir nun später vor Gericht behaupten, wir haben die Sterne nur gefunden. Wird das erfolg haben? Da er ja bei der Polizei schon eine Aussage gemacht hat.

Die Zweite möglichkeit wäre, dass wir uns gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben, mit der Hoffnung, da es ja keine weiteren Zeugen gibt, dass es Aussage gegen Aussage steht, und im Zweifelsfall für den Angeklagten gesprochen würde, wobei dann seine Aussage bei der Polizei nicht mehr hnterfragt würde. Wäre dies ratsam, oder würde man mir davon eher abraten?


3. Wären da noch die Strafrechtlichen Folgen. Gehen sie davon aus, dass es unter diesen Umständen zu einem Verfahren kommen wird? Und wenn ja was würde dabei in etwa als Strafe rauskommen?

Uns wurde auch gesagt, dass der Jenige der die Sterne zum Zeitpunkt der Festnahme dabei hatte, sowieso mit Folgen zu rechnen hat, wegen Unterschlagung von Beweismitteln (oder soetwas in der Art, kann mich nichtmehr genau erinnern was uns die Polizisten erzählt haben)

4. Was sollte ich am besten auf das Rechtsanwaltschreiben des einen Beschädigten der Zwei antworten?

Fragen über Fragen... Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, und schonmal vielen Dank im Vorraus

-- Editiert von Xyr2 am 24.03.2007 10:26:59

-- Editiert von Xyr2 am 24.03.2007 10:27:34


von Xyr2 am 24.03.2007 09:36
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Mercedesstern
Strafrecht:

Sie haben ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung hinsichtlich der abgebrochenen Mercedessterne und wegen Diebstahl hinsichtlich der mitgenommen Mercedessterne zu erwarten. Um eine Strafprognose zu stellen müßte man wissen wie alt Sie sind und ob sie bereits verher strafrechtlich auffällig geworden sind.

Sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben bringt nichts, weil Sie eh als gemeinsame Täter (Mittäterschaft) angesehen werden und Sie auch beide bestraft werden.

Zivilrecht:

Den von Ihnen verursachten Schaden müssen Sie selbstverständlich ersetzen. Wer soll es denn sonst bezahlen ?
Ich denke man braucht kein Jura-Studium um zu begreifen, daß man einen Schaden ersetzen muß, den man einem anderen zugefügt hat.

Das heißt Sie sollten schnellstmöglich den Schaden ersetzen, um ene Klage zu vermeiden. Eine Klage wäre 100%ig erfolgreich, und es kämen noch die Gerichtskosten plus die gegnerischen Anwaltskosten auf sie zu. das sollten Sie vermeiden.

Selbst wenn bei Ihnen kein Geld da ist, um zu vollstrecken, so sollten Sie bdenken, daß ein solches Schadnesersatzurteil 30 Jahre lang vollstreckt werden kann und irgendwann werden Sie sicher mal das Geld haben.

Tips: Sie sollten sich im Strafverfahren einsichtig und reuig zeigen, das mildert die Strafe.

Sie sollten in jedem Fall die Schäden ersetzen, denn das verhindert kostenintensie Zivilrechtsstreitigkeiten und mindert auch im Strafrverfahren die Strafe, weil Schadensersatz ein Strafmilderungsgrund ist.

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 24.03.2007 12:14:55


von justice005 am 24.03.2007 12:13
Status: Tao (9460 Beiträge)
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>Mercedesstern
dass wir uns gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben, mit der Hoffnung, da es ja keine weiteren Zeugen gibt, dass es Aussage gegen Aussage steht

Das bringt aber zivilrechtlich nichts, da gibt es kein 'in dubio pro reo'.

Unterschlagung von Beweismitteln

Das ist natürlich Blödsinn. Zum einen wäre dann auch jeder Diebstahl 'Unterschlagung von Beweismitteln', zum anderen ist die Sachbeschädigung ja wohl auch und gerade ohne die Sterne eindeutig bewiesen.



von Mareike123 am 24.03.2007 14:29
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>Mercedesstern
Ihr fandet es wohl lustig die Sterne abzureissen? Fand ich früher auch. Es aber ein sehr teurer Spass. Ich empfehle euch zu der Tat zu stehen und das Ganze zu bezahlen. Bei aktiver Reue wird die Strafe nicht so wild. Und vor allem lasst den Blödsinn (habe selber genug Ärger wegen so einem Mist gehabt).

Gruß
Daniel


von Wicky79 am 24.03.2007 18:05
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>Mercedesstern
Und wodurch genau ist sie bewiesen? Es gab ja keinerlei Zeugen, die Sterne können wir genausogut auch gefunden haben, oder?


von Xyr2 am 24.03.2007 18:06
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>Mercedesstern
Er hat die Schuld von sich genommen und ausgesagt, ich habe die Sterne abgebrochen (was auch so der Fall, bei diesen 2)

Also hast du schon einen Zeugen gegen dich. Stehe einfach zu der Sache und zeige Reue ( Solltest es aber auch echt bereuen, heuchelei fällt gelegentlich auf). Wenn du den Schaden begleichst solltest du ohne große Folgen davon kommen.

Gruß
Daniel


von Wicky79 am 25.03.2007 01:37
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>Mercedesstern
Also hast du schon einen Zeugen gegen dich.

Natürlich kann man so ein Geständnis auch widerrufen.
Das nützt aber nichts, wenn das Gericht trotzdem von der Schuld überzeugt ist.

Zivilrechtlich ist das sogar völlig irrelevant, da hier auch ein widerrufenes Geständnis als Beweismittel verwertbar ist.


von Mareike123 am 25.03.2007 03:37
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>Mercedesstern
--- editiert vom Admin


von guest123-1156 am 25.03.2007 09:21
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>Mercedesstern
Von der strafrechtlichen Folge her hat Karl.May recht, allerdings sollte der Schaden möglichst ohne Hilfe des Zivilgerichts beglichen werden, da es sonst sehr teuer werden kann.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"


von C.Konert am 25.03.2007 14:30
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>Mercedesstern
Das ist keinesfalls Kinderkram und wird wohl auch nicht eingestellt, jedenfalls nicht ohne spürbare Auflagen.

Ich finde diese Verharmlosung von Straftaten von Karl.May wirklich unerträglich. Was soll das ? Ich möchte gerne mal von Karl.May wissen, ob er es in Ordnung findet, daß hier mehreren Leuten absichtlich ein Schaden zugefügt wurde ?! Darf ich auch mal Dir einen Schaden zu fügen? Ich sage dann: Strafrecht ist Kinderkram und zivilrechtlich ist bei mir nichts zu holen: Ätsch ! Wie reagierst Du ?

Wer andere absichtlich wegen seiner persönlichen Gaudi schädigt, der gehört bestraft. Punkt.

Und das gilt ganz besonders, wenn derjenige das noch nicht mal einsieht,sondern versucht sich mit fadenscheinlichen Ausreden aus der Verantwortung zu stehlen.




von justice005 am 25.03.2007 15:47
Status: Tao (9460 Beiträge)
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>Mercedesstern
Mich würde ja wissen, ob Karl.May bei der Wahl seines Namens gewußt hat, dass einer der größten Strafrechtler Vorsitzender der Karl-May-Gesellschaft ist
.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"


von C.Konert am 25.03.2007 20:02
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