Menschenrechtsgerichtshof stärkt Rechte lediger Väter
AFP VOM 3.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1828 Aufrufe Mehr zum Thema:Diskriminierung, Väter, Sorgerecht
Österreich wegen Diskriminierung verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat abermals die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Die Straßburger Richter gaben einem 35 Jahre alten Österreicher Recht, der vergebens ein Sorgerecht für seinen unehelich geborenen Sohn beantragt hatte. Die Tatsache, dass ledige Väter in Österreich gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegen den Willen der Mütter keine Chance auf ein Sorgerecht haben, verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.
Zudem sei das Recht des Österreichers auf Schutz seines Familienlebens verletzt worden. Das Straßburger Gericht bekräftigte damit eine Entscheidung vom Dezember 2009, die in einem ähnlichen Fall einem unehelichen Vater aus Deutschland Recht gegeben hatte.
03.02.2011 - 12:01 Uhr


