Menschenrechtsgericht weist Klage der Schweizer Raël-Bewegung ab
AFP VOM 13.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1078 Aufrufe Mehr zum Thema:Rael-Bewegung, Außerirdische, Schweiz
Straßburger Richter billigen gegen Sekte verhängtes Werbeverbot
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde des Schweizer Zweigs der umstrittenen Raël-Bewegung abgewiesen. Die 17 Richter der Großen Kammer des Straßburger Gerichts billigten am Freitag ein vom Schweizer Kanton Neuenburg ausgesprochenes Verbot für eine geplante Plakatkampagne der Organisation, die den Glauben an die Existenz einer außerirdischen Zivilisation verbreitet. Die Organisation sah in dem Verbot einen Verstoß gegen ihr Recht auf Meinungsfreiheit.
Mehrere Schweizer Gerichte hatten das Verbot der Kantonspolizei mit den umstrittenen Thesen der 1973 von dem Franzosen Claude Vorilhon, alias Raël, gegründeten Bewegung gerechtfertigt. Die sektenartige Organisation setzt sich unter anderem für ein politisches Modell ein, das auf dem Intelligenzquotienten basiert. Außerdem wirbt sie für das Klonen von Menschen. Ein Schweizer Gericht hatte der Bewegung zudem vorgeworfen, sie ermutige ihre Mitglieder zumindest indirekt zu Pädophilie und Inzest.
Vor allem wenn es um "moralische oder religiöse Überzeugungen" gehe, hätten die Staaten bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit einen gewissen Spielraum, stellte die Große Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte mehrheitlich fest. Das Verbot der Schweizer Behörden sei nicht unverhältnismäßig gewesen, zumal es nur Plakate im öffentlichen Raum betroffen habe. Die Organisation habe durchaus auf anderen Wegen für ihre Lehre werben können. Das Urteil fiel mit neun gegen acht Stimmen knapp aus. Dagegen ist kein Einspruch mehr möglich.
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