Menschenrechtsgericht warnt Moskau vor Auslieferung von Usbeken Seite 1 - AFP vom 24.04.2008
Menschenrechtsgericht warnt Moskau vor Auslieferung von Usbeken
Richter verurteilen Russland wegen langer Abschiebehaft
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland davor gewarnt, 13 Menschen nach Usbekistan auszuliefern. Das Gericht begründete die Warnung am Donnerstag mit übereinstimmenden Berichten von Menschenrechtsorganisationen, wonach in Usbekistan systematisch gefoltert wird. Für die Kläger - ein Kirgise und zwölf Usbeken - sei das Folterrisiko besonders hoch, da ihnen Zugehörigkeit zu einer islamistischen Terrororganisation und die Beteiligung an einem Aufstand im Mai 2005 vorgeworfen werde. Eine Auslieferung der Beschuldigten nach Usbekistan wäre ein Verstoß gegen das Folterverbot, warnten die Straßburger Richter.
Der Gerichtshof rügte in seinem Urteil zugleich, dass die Männer in Russland über 20 Monate lang in Abschiebehaft gehalten wurden. Zudem hätten russische Gerichte mehrfach ihrer Ausweisung zugestimmt, und dies mit der Beteiligung der Männer an Terroraktionen begründet. Damit habe Moskau sowohl gegen das Grundrecht der Kläger auf Freiheit als auch gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstoßen. Moskau wurde angewiesen, jedem der 13 Kläger 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Der Gerichtshof für Menschenrechte hatte Moskau bereits im August 2006 in einem Eilverfahren angewiesen, die Männer nicht auszuweisen, solange das Verfahren in Straßburg anhängig sei. Dem kamen die russischen Behörden dem Urteil zufolge nach. Die Betroffenen, die jegliche Mitwirkung an dem Aufstand in Usbekistan bestreiten, stellten unterdessen in Russland Asylanträge. Deren Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.