
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland abermals vor der Auslieferung eines 55 Jahres alten Mannes nach Turkmenistan gewarnt. Dem Geschäftsmann drohten in Turkmenistan Folter und Misshandlung - unter anderem, weil er der russischen Minderheit angehöre, stellte der Gerichtshof am Donnerstag fest. Eine Auslieferung wäre ein Verstoß gegen das Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zugleich verurteilten die Straßburger Richter Russland, weil der Mann ein Jahr ohne Beschluss einer "kompetenten Stelle" in Abschiebehaft gehalten wurde. Dafür muss Moskau dem Kläger nun 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Mann hatte Turkmenistan 2001 verlassen. Nach eigenem Bekunden befürchtete er Repressalien. Er stelle in Russland einen Antrag auf Asyl, der abgelehnt wurde. Im Februar 2004 wurde er aufgrund eines internationalen Haftbefehls der turkmenischen Justiz wegen "Veruntreuung" in Sankt Petersburg festgenommen. Bereits damals hatte der Straßburger Gerichtshof Russland angewiesen, den Mann nicht abzuschieben.
Dennoch erwägt die russische Regierung nach wie vor eine Ausweisung. Sie verweist auf eine schriftlich Zusage Turkmenistan, der Mann werde dort nicht misshandelt. Der Gerichtshof stellte jedoch fest, ein solches Versprechen sei keine Garantie, zumal Turkmenistan keine internationalen Beobachter ins Land lasse. Im übrigen habe Moskau dem Gerichtshof keine Kopie der fraglichen Zusage übermittelt.
19. Juni 2008 - 15.08 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

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