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Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Folter - 1/1
AFP vom 14.12.2006   3134 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - International

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Folter

Häftling starb qualvollen Tod nach Operation im Gefängnis

Im Fall des qualvollen Todes eines frisch operierten Häftlings in einem kaukasischen Gefängnis muss der russische Staat der Mutter des jungen Mannes 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag an. Russland habe gegen das Folterverbot und gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoßen, befanden die Straßburger Richter.




Nikolaj Iwanowitsch Tararjew war Anfang 2001 im Krankenhaus des Gefängnisses der Stadt Apscheronsk, wo er wegen Körperverletzung inhaftiert war, wegen eines akuten Magengeschwürs behandelt worden. Ein Jahr später erkrankte er erneut, nachdem die medikamentöse Behandlung ausgesetzt worden war. Im August 2002 wurde er wegen eines Magengeschwürs und einer akuten Bauchfellentzündung im Krankenhaus von Apscheronsk operiert. Dort war er nach Angaben der Mutter einen Tag nach der Operation mit Handschellen ans Bett gefesselt und wurde von bewaffneten Polizisten bewacht.

Anschließend wurde der damals 26-Jährige in einem normalen Gefängniswagen zurück ins Gefängnis gebracht, wo er im September 2002 nach einer neuerlichen Operation starb. Der Autopsie zufolge war er innerlich verblutet. Die russische Justiz leitete gegen die verantwortlichen Ärzte Ermittlungen ein, die später "mangels Beweisen" eingestellt wurden. Auch eine zivilrechtliche Klage der Mutter wurde zu den Akten gelegt.

Der Straßburger Gerichtshof warf Russland schwere Versäumnisse bei der Behandlung des Kranken vor. Er sei trotz seines kritischen Zustands in ein schlecht ausgerüstetes Gefängniskrankenhaus gebracht worden. Außerdem habe die russische Justiz gegen die Ärzte keine wirksamen Ermittlungen geführt. Dass der Schwerkranke mit Handschellen ans Bett gefesselt war, obwohl keine Fluchtgefahr bestand, wertete der Gerichtshof als Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung.

14. Dezember 2006 - 17.37 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006


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