Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Moskau wegen besonders brutaler Folter eines Festgenommenen durch Polizisten verurteilt. Die Straßburger Richter bemängelten am Donnerstag zugleich, dass die Peiniger nur geringfügige Sanktionen erhielten, was ihnen ein Gefühl der "Straflosigkeit" vermittelt habe. Der russische Staat habe damit nicht deutlich gemacht, dass solche Taten "unakzeptabel" seien, heißt es in dem Urteil.
Der damals 34 Jahre alte Mann war im Januar 2001 festgenommen und eines Polizistenmordes bezichtigt worden. Während der Verhöre wurde er wiederholt brutal gefoltert, unter anderem mit Elektroschocks und Stockschlägen. Polizisten hängten den Mann an den Armen auf, sprangen mit Stiefeln auf seinem Brustkorb herum, schlugen ihn auf den Kopf und drohten mit vorgehaltener Pistole, ihn zu töten. Sie wollten damit ein Geständnis erpressen. Der Russe wurde vier Monate später freigelassen. Der wahre Mörder wurde später identifiziert.
Ärzte stellten bei dem Kläger zahlreiche dauerhafte Schäden fest, unter anderem Wasser im Kopf, Entzündungen und verformte Rippen. Außerdem leidet er seither unter psychischen Störungen. In Russland bekam der Mann Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro zugesprochen. Diese Summe rügte das Straßburger Gericht angesichts der Spätfolgen als viel zu gering. In dem Urteil wird Moskau angewiesen, dem Kläger 105.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
29. Juli 2010 - 17.39 Uhr
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