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Menschenrechtsgericht verurteilt Moskau für Tod eines Tschetschenen - 1/1
AFP vom 2.7.2009   450 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Menschenrechtsgericht verurteilt Moskau für Tod eines Tschetschenen

Russland muss Witwe 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland abermals für das Verschwinden und den mutmaßlichen Tod eines Tschetschenen verantwortlich gemacht. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag der 65 Jahre alten Witwe Recht. Ihr muss die Regierung in Moskau nun 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Mann der Klägerin war im Februar 2001 von bewaffneten und vermummten Männern nachts in seinem Haus festgenommen und verschleppt worden. Fünf andere Männer, die während des Einsatzes gefasst wurden, sahen ihn anschließend an einem Posten der russischen Armee. Seither sei er spurlos verschwunden und aller Wahrscheinlichkeit tot, heißt es in dem Urteil.




Im Juni 2001 wurden Ermittlungen aufgenommen - und anschließend sechs Jahre lang ausgesetzt. Sie sind bis heute nicht abgeschlossen. Der Vertreter Moskaus bestritt vor dem Gerichtshof, dass russische Soldaten in den Fall verwickelt waren. Die Straßburger Richter bezeichneten es hingegen als unwahrscheinlich, dass eine Gruppe bewaffneter und uniformierter Männer die russischen Wachposten passieren und mehrere Tschetschenen entführen konnte. Wie in zahlreichen anderen Fällen rügte der Gerichtshof zudem, dass Moskau ihm trotz mehrfacher Aufforderungen die Ermittlungsunterlagen vorenthalten hat.

Russland wurde in Straßburg bereits mehr als hundert Mal wegen ähnlicher Fälle verurteilt. Die verschleppten Tschetschenen blieben zumeist unauffindbar, in einigen Fällen wurden sie später tot gefunden. Die Parlamentarier-Versammlung des Europarats hatte Ende Juni gerügt, dass in keinem dieser Fälle je ein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen wurde.

2. Juli 2009 - 15.24 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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