Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Schweden die Abschiebung eines Iraners in seine Heimat untersagt. Der Mann habe sein Land heimlich verlassen und riskiere daher bei seiner Rückkehr eine Festnahme und Misshandlungen, stellten die Straßburger Richter am Dienstag fest. Das Risiko sei umso größer, als seit den Wahlen im vergangenen Jahr im Iran eine Zunahme von schweren Menschenrechtsverletzungen festzustellen sei. Unter diesen Umständen wäre die Abschiebung ein Verstoß gegen das Folterverbot.
Der heute 44 Jahre alte Mann war 2003 in Schweden angekommen, wo er Antrag auf politisches Asyl stellte. Er sagte aus, er sei im Juli 2001 nach einer Demonstration festgenommen worden. Er sei zwei Jahre im Gefängnis geblieben, bis er habe flüchten können. Anschließend sei er in einem Lkw versteckt aus dem Iran geflüchtet.
Nach eigenem Bekunden wurde der Iraner während der Haft in seiner Heimat wiederholt gefoltert. Ein ärztliches Attest bescheinigte Narben, die möglicherweise von Misshandlungen stammen. Sein Asylantrag wurde dennoch abgelehnt. Die schwedischen Behörden machten geltend, die Aussagen des Mannes seien wenig glaubwürdig. Dem widersprach der Gerichtshof für Menschenrechte. "Im Großen und Ganzen" sei die Schilderung des Iraners durchaus schlüssig. Schweden gehört zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention und hat sich damit verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichts zu respektieren.
9. März 2010 - 13.31 Uhr
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