
Die Türkei hat mit einer Geldbuße wegen eines Hungerstreiks gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Mit dieser Feststellung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag einem 55 Jahre alten Türken recht. Der Vorsitzende eines Vereins zur Unterstützung für Häftlinge hatte im Jahre 2000 einen Hungerstreik organisiert und Flugblätter verteilt. Der Verein wollte damit seine Solidarität mit hungerstreikenden Häftlingen bekunden.
Der Türke wurde daraufhin zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sie wurde später in eine Geldbuße umgewandelt. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte dieses Vorgehen. Mit der Aktion sei die Öffentlichkeit weder zum Hungerstreik aufgerufen worden, noch zur Gewalt. Die Strafe sei somit "unangemessen" gewesen.
30. Juni 2009 - 18.02 Uhr
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