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Menschenrechtsgericht rügt langes Verfahren um Umgangsrecht - 1/1
AFP vom 24.06.2010   |   1679 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Menschenrechtsgericht rügt langes Verfahren um Umgangsrecht

Deutscher Vater kämpfte fast zehn Jahre um Kontakt mit Tochter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem deutschen Vater Recht gegeben, der fast zehn Jahre lang vergeblich um ein Umgangsrecht mit seiner Tochter gekämpft hatte. Gerade in Fällen, bei denen es um Kontakte von Eltern zu ihren Kindern gehe, seien Staaten zur Eile verpflichtet, um negative Auswirkungen langer Trennungen zu verhindern, stellten die Straßburger Richter fest. Deutschland muss dem 46 Jahre alten Vater nun 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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Der Mann wurde 1997 Vater einer Tochter. Ein Jahr später trennte er sich von der Mutter, mit der er nicht verheiratet war. Seither versuchte er vergeblich, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit seiner Tochter zu bekommen. Dem Urteil zufolge verhinderte die Mutter dies mit allen juristischen Mitteln. Sie beschuldigte ihren Ex-Freund auch des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter, was sich als unberechtigt erwies. Diese Vorwürfe verzögerten das Verfahren abermals. Insgesamt zog der Vater neun Jahre und zehn Monate lang durch drei Instanzen, um ein Besuchsrecht zu erhalten. 2008 legte er Verfassungsbeschwerde ein, die bis heute nicht zur Entscheidung zugestellt wurde.




Die lange Dauer des Verfahrens habe dazu geführt, dass sich das Kind von dem Vater entfremdete, erläuterte der Rechtsvertreter des Klägers, der Bielefelder Familienanwalt Georg Rixe. Das Mädchen lehne nun jeden Kontakt zu seinem Vater ab, was die Gerichte berücksichtigen müssten. Genau dies sei die Strategie der Mutter gewesen.

Rixe fordert für solche Fälle die Möglichkeit von Beschleunigungsbeschwerden. Ein entprechender Vorstoß aus dem Jahr 2005 sei nicht zuletzt an der "Richterlobby" im Bundestag gescheitert. Die Zahlung einer Entschädigung, wie nun vom Straßburger Gerichtshof angeordnet, sei keine Lösung. "Was sind 7000 Euro für einen Vater, der von seinem Kind getrennt wurde".

24. Juni 2010 - 15.47 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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