Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verstoßes gegen die Religionsfreiheit verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag 127 Mitgliedern einer muslimischen Sekte Recht, die in der Türkei strafrechtlich verfolgt wurden. Sie wurden 1997 zu Geldstrafen verurteilt, weil sie mit langen Gewändern und Turbanen durch die Hauptstadt Ankara gezogen waren.
Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Verurteilung als unverhältnismäßig. Die Männer hätten ihre Gewänder auf der Straße getragen - einem für jedermann zugänglichen Ort. Das Verbot des Tragens religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen sei somit in diesem Fall nicht anwendbar gewesen. Zudem hätten die Männer mit ihrer Kundgebung weder die öffentliche Ordnung bedroht, noch Druck auf Passanten ausgeübt, um sie für ihre Gruppe zu gewinnen. Die Straßburger Richter sprachen jedem der 127 Kläger einen symbolischen Schadenersatz von zehn Euro zu.
In der Türkei ist es seit 1925 verboten, in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Universitäten und Verwaltungsgebäuden religiöse Symbole zur Schau zu stellen. Das Gesetz wurde damals unter Herrschaft von Kemal Atatürk beschlossen, dem Vater des laizistischen türkischen Staates.
23. Februar 2010 - 13.27 Uhr
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