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Menschenrechtsgericht rügt Anschuldigung ohne Beweis durch Presse

AFP VOM 30.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1338 Aufrufe
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Beweise

Moldawische Zeitung bezichtigt Historiker der KGB-Zusammenarbeit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schwere persönliche Anschuldigungen durch die Presse ohne Beweise als Grundrechtsverletzung gewertet. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag einem Historiker und Universitätsprofessor aus Moldawien Recht, der im April 2004 in einem Artikel der regierungstreuen Zeitung "Moldova Suverana" als Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes KGB bezeichnet worden war.

Der heute 55 Jahre alte Historiker hatte gegen die Zeitung wegen Verleumdung geklagt und zunächst Recht bekommen. Ein moldawisches Gericht befand, der Artikel enthalte keinerlei Beweise. Zugleich wies es den Verlag an, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Dieses Urteil wurde in zweiter Instanz aufgehoben. Daraufhin reichte der Historiker Klage vor dem Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Die Straßburger Richter rügten, der fragliche Artikel habe keinerlei Beweise für eine Zusammenarbeit des Historikers mit dem KGB enthalten. Die Anschuldigung sei ein Angriff auf die Integrität des Mannes gewesen und damit ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz des Privatlebens garantiert.

30. März 2010 - 14.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010




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