Menschenrechtsgericht prüft Klage wegen 41-jähriger Haft Seite 1 - AFP vom 30.04.2008
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (AFP)
Menschenrechtsgericht prüft Klage wegen 41-jähriger Haft
Anhörung zu "menschenunwürdiger Behandlung"
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich heute abermals mit der Klage eines Franzosen, der nach einem Kindesmord 41 Jahre im Gefängnis saß. Bei der Anhörung in Straßburg wird es um die Frage gehen, ob dieser lange Freiheitsentzug eine "menschenunwürdige Behandlung" darstellte. Eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts hatte dies im April 2006 verneint und die Klage abgewiesen. Nun prüft die Große Kammer aus 17 Richtern den Fall.
Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Der heute 71 Jahre alte Kläger war wegen des Mordes an einem elfjährigen Jungen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Davon saß er 41 Jahre ab, bis er im Oktober 2005 entlassen wurde.