Der umstritten Einsatz von Brechmitteln gegen Drogendealer in Deutschland beschäftigt nun auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Wie eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage bestätigte, liegt dem Gericht die Beschwerde eines Mannes aus Sierra Leone vor, der 1993 in Wuppertal zur Einnahme eines Brechmittels gezwungen worden war. Daraufhin hatte der Mann mehrere Beutel mit Heroin erbrochen.
Das Straßburger Gericht soll prüfen, ob die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln einen Verstoß gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, der Folter und menschenunwürdige Behandlung verbietet. Den Angaben zufolge war die Beschwerde bereits am 24. Oktober vergangenen Jahres für zulässig erklärt worden. Sie werde voraussichtlich vor der Großen Kammer behandelt. Diese aus 17 Richtern bestehende Kammer befasst sich üblicherweise mit Fällen von grundsätzlicher Bedeutung.
Einen Termin für die Anhörung gibt es noch nicht. Die Diskussion um den Einsatz von Brechmitteln war neu entfacht worden, nachdem am Wochenende in Bremen ein 35 Jahre alter mutmaßlicher Drogendealer aus Afrika nach der Zwangsverabreichung eines solchen Mittels gestorben war.
12. Januar 2005 - 15.41 Uhr
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