Menschenrechtsgericht kritisiert griechisches Asylverfahren
AFP VOM 21.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1459 Aufrufe Mehr zum Thema:Asylverfahren
Belgien wegen Abschiebung von Asylbewerber verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien und Griechenland wegen des Umgangs mit einem afghanischen Asylbewerber verurteilt. Den belgischen Behörden hätten die Mängel des Asylverfahrens und der "unmenschlichen" Lebensbedingungen von Asylbewerbern in Griechenland bekannt sein müssen, erklärten die Straßburger Richter am Freitag. Der Asylbewerber war von Belgien nach Griechenland zurückgeschickt worden.
Belgien und Griechenland müssen dem Afghanen, der das Verfahren angestrengt hatte, als Schadenersatz und als Erstattung für Anwaltskosten insgesamt knapp 38.000 Euro zahlen. Nach Angaben des Gerichts hatte der namentlich nicht genannte Kläger im Februar 2009 in Belgien Asyl beantragt. Er gab demnach an, Anfang 2008 aus Afghanistan geflohen zu sein, nachdem die Taliban versucht hatten, ihn wegen seiner Tätigkeit als Übersetzer für ausländische Truppen zu ermorden.
Da er jedoch über Griechenland in die EU eingereist war, schickte ihn Belgien trotz einer Warnung des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) über die Mängel des griechischen Asylverfahrens dorthin zurück. Dies entspricht dem Dublin II Abkommen, wonach das Erstaufnahmeland für Asylbewerber zuständig ist. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger nach seiner Ankunft in Griechenland zunächst mit 20 anderen Flüchtlingen ohne ausreichendes Essen in eine Zelle gesperrt. Später lebte er ohne Wohnung oder Unterhalt auf der Straße.
Im Fall des Klägers hätte eine raschere Prüfung seines Antrags "sein Leiden erheblich vermindert", kritisierten die Straßburger Richter. Die Haft- und Lebensbedingungen für Asylbewerber in Griechenland bezeichneten sie als "unmenschlich und erniedrigend". Außerdem fehle es an ausgebildeten Beamten und Übersetzern und die Asylbewerber hätten nicht ausreichend Zugang zu rechtlichem Beistand. Diese Mängel führten dazu, dass die Flüchtlinge wenig Aussicht auf eine ernsthafte Prüfung ihrer Anträge hätten.
Nachdem zuvor bereits Großbritannien, Schweden und Norwegen eine Abschiebung von Asylbewerbern nach Griechenland ausgesetzt hatten, erließ am Mittwoch auch Deutschland einen einjährigen Abschiebestopp. Damit soll Griechenland Zeit erhalten, die Bedingungen in seinen völlig überfüllten Flüchtlingsheimen zu verbessern. Im September hatte der UNHCR die EU aufgerufen, Athen bei der Aufnahme der Flüchtlinge zu helfen. Griechenland befinde sich angesichts der sehr zahlreichen Asylbewerber in einer "humanitären Krise".
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßte das Urteil, das es als entschiedene Stärkung des Grundrechtsschutzes für Flüchtlinge in Europa beurteilte. Zugleich forderte das Institut eine Änderung des deutschen Asylverfahrensgesetzes, das keinen Rechtsschutz gegen die Abschiebung in sogenannte sichere Drittstaaten gewährt. Die EU-Kommission will das Dublin II Abkommen, auf dem die deutsche Regelung beruht, eigentlich ändern, die Mitgliedstaaten lehnten eine Reform bisher jedoch ab.
Unterdessen begann in Athen eine Gruppe afghanischer und palästinensischer Asylbewerber einen Hungerstreik. Nach Angaben ihres Unterstützerkomitees verlangen sie die Anerkennung ihrer Anträge. Einer der Demonstranten, der Iraner Sahab Chosjawi, sagte, er warte sei acht Jahren auf eine Entscheidung zu seinem Antrag.
21.01.2011 - 17:01 Uhr


