Menschenrechtsgericht klagt über Beschwerdeflut gegen EU-Vertrag
AFP VOM 21.12.2007 | Nachrichten - Europarecht | 2288 Aufrufe Mehr zum Thema:EU-Reformvertrag
"Konzertierte Kampagne" behindert Gericht bei seiner Arbeit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich über eine regelrechte Flut von Klagen gegen die geplante Ratifizierung des EU-Reformvertrag in Frankreich ohne Referendum beschwert. Dahinter stehe eine "konzertierte Kampagne", die "absolut keinerlei Chance auf Erfolg" habe, teilte das Straßburger Gericht am Freitag mit. Die einzige Auswirkung dieser Kampagne sei, dass der Gerichtshof bei der Arbeit behindert werde und seine Zeit nicht auf wirklich dringende Fälle verwenden könne. Das Gericht erinnerte daran, dass derzeit rund 100.000 Beschwerden in Straßburg anhängig sind.
Im Internet kursieren derzeit mehrere Petitionen von Gegnern des EU-Reformvertrags, die zu einem Gang vor den Straßburger Gerichtshof aufrufen. Auf den Seiten kann das Beschwerdeformular heruntergeladen und per Mail abgesandt werden. Die Juristen beim Straßburger Gerichtshof müssen jede eingehende Beschwerde zunächst registrieren und dann ihre Zulässigkeit prüfen.
Die Organisatoren der Kampagne wollen erreichen, dass der Straßburger Gerichtshof per Eilverfahren einen Stopp des Ratifizierungsprozesses in Frankreich verfügt. Solche Eilverfahren läßt Artikel 39 der Geschäftsordnung des Gerichts aber nur zu, wenn dem Beschwerdeführer eine "unmittelbare und irreparable" Gefahr droht. Bisher nutzte der Gerichtshof den Artikel 39 vor allem, um Ausweisungen von Menschen in Länder zu verhindern, in denen ihnen Folter oder gar die Todesstrafe drohte.
In Frankreich soll der EU-Reformvertrag in den kommenden Wochen von der Pariser Nationalversammlung ratifiziert werden. Zahlreiche Gegner des Vertrags fordern aber eine neue Volksabstimmung. Sie machen geltend, der neue Vertrag sei inhaltlich fast identisch mit dem EU-Verfassungsentwurf, den die Franzosen 2005 per Referendum abgelehnt hatten.
21. Dezember 2007 - 15.06 Uhr
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