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Menschenrechtsgericht entscheidet über Schadenersatz für Caroline

AFP VOM 22.7.2005 | Nachrichten - Europarecht | 1853 Aufrufe
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Caroline, Monaco

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof will am kommenden Donnerstag seine Entscheidung über einen Schadenersatz für Prinzessin Caroline von Monaco wegen der Veröffentlichung von Privatfotos bekannt geben. Das teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Freitag in Straßburg mit. Das Gericht hatte im Juni 2004 einer Klage Carolines gegen die Bundesrepublik zu Fotos in Illustrierten Recht gegeben, die sie im Privatleben etwa beim Einkaufen oder Reiten zeigten. Die Richter verlangten von Deutschland engere Grenzen für die Berichterstattung über Prominente, entschied damals aber nicht über einen Schadenersatz.

Zahlreiche deutsche Verleger und Chefredakteure fürchten nach der Entscheidung der Straßburger Richter, die einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 widersprochen hatten, eine Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland.

22. Juli 2005 - 15.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005




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