Menschenrechtsgericht billigt religiös motivierte Kündigung
AFP VOM 3.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1763 Aufrufe Mehr zum Thema:Kündigung
Evangelische Kirche kündigte deutscher Erzieherin
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die religiös motivierte Kündigung einer Erzieherin durch die evangelische Kirche in Deutschland gebilligt. Deutschland habe damit nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen, befanden die Straßburger Richter am Donnerstag. Sie wiesen damit die Klage der 47 Jahre alten Frau aus Pforzheim ab.
Die Erzieherin war Ende 1998 fristlos entlassen worden, nachdem die Kirche von ihrer Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft "Universale Kirche/Bruderschaft der Menschheit" erfahren hatte. Als erschwerend wurde gewertet, dass sie auch Kurse zur Einführung in die Lehre dieser Religionsgemeinschaft anbot.
Die Frau zog in Deutschland vergeblich durch alle Instanzen. Das Bundesarbeitsgericht wies ihre Klage unter Hinweis auf die vertraglich verankerte Loyalitätspflicht kirchlicher Mitarbeiter ab. Auch Beschwerden der Erzieherin vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht scheiterten.
Die deutsche Justiz verwies auf die Arbeitsrechtsregelungen der evangelischen Kirche. Demnach ist Mitarbeitern die Mitgliedschaft in Organisationen untersagt, deren "Grundauffassung oder Tätigkeit" im Widerspruch zum Auftrag der Kirche stehen. Der Straßburger Gerichtshof billigte diese Entscheidungen. Die deutsche Justiz habe dabei eine "sorgfältige Abwägung" der Interessen vorgenommen.
03.02.2011 - 14:31 Uhr


