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Menschenrechtsgericht: Pressefreiheit erlaubt auch Provokation - 1/1
AFP vom 06.12.2007   |   2382 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Menschenrechtsgericht: Pressefreiheit erlaubt auch Provokation

Griechenland wegen Verurteilung einer Journalistin gerügt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat strafrechtliche Ermittlungen gegen eine griechische Journalistin wegen eines kritischen Artikels als Verstoß gegen die Pressefreiheit gerügt. In einer demokratischen Gesellschaft erfüllten Medien die Aufgabe eines "Wachhunds", stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest. Das Grundrecht der Pressefreiheit erlaube auch eine "Dosis Übertreibung oder gar Provokation". Das Gericht wies die Regierung in Athen an, der Klägerin 7000 Euro Entschädigung zu zahlen.

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In einem Artikel vom April 2001 hatte die 41-Jährige einem Richter Formfehler vorgeworfen und ihn dabei als "Kasper" bezeichnet. Obwohl sich der Fehler des Richters später bestätigte, verurteilte ein griechisches Gericht die Frau wegen "Beleidigung" zu 20 Monaten Haft auf Bewährung. Der Oberste Gerichtshof reduzierte die Strafe später zwar auf ein Jahr Haft mit Bewährung, bestätigte das Urteil jedoch im Grundsatz.




Nach Auffassung der Straßburger Richter waren die strafrechtlichen Ermittlungen unverhältnismäßig. Der Schutz des Richters könne durch das Zivilrecht gewährleistet werden. Im übrigen habe dieser eine zivilrechtliche Klage gegen die Journalistin eingereicht, über die noch nicht entschieden sei.

6. Dezember 2007 - 17.44 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007



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