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Menschenrechtsgericht verurteilt Zypern und Russland wegen Sklaverei

AFP VOM 7.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1161 Aufrufe
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Sklaverei

Junge Russin starb in Zypern unter ungeklärten Umständen

Nach dem nie völlig aufgeklärten Tod einer jungen Russin hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Zypern und Russland wegen Menschenhandel und Sklaverei verurteilt. Die Straßburger Richter gaben damit einem Russen Recht, dessen Tochter im März 2001 mit einem "Künstlervisum" nach Zypern kam und dort in einem Nachtclub arbeitete. Zwölf Tage später starb die damals 21-Jährige bei einem Sturz aus einem Fenster. Die Todesumstände wurden nie geklärt.

Dem Urteil zufolge hatte die junge Frau die Arbeit in dem Nachtclub nach drei Tagen aufgegeben. Sie wurde aber von dem Besitzer des Clubs in einer Diskothek aufgespürt und zur Polizei gebracht. Die Polizisten überprüften die Daten der Russin und stellten fest, sie sei legal ins Land gekommen. Der Nachtclubbesitzer brachte die Frau daraufhin in die Wohnung eines Freundes. Von dort stürzte sie aus dem 6. Stock in den Tod.

Der Straßburger Gerichtshof wirft Zypern vor, mit den Visa für "Künstler" de facto Menschenhandel und Sklaverei zu fördern. Außerdem hätten die Polizisten die junge Frau nicht wieder dem Nachtclubbesitzer anvertrauen dürfen, heißt es in dem Urteil. Moskau wiederum habe nicht aufgeklärt, wie und von wem die 21-Jährige in Russland angeworben wurde. Dem Vater der Toten muss Zypern nun 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen; Russland wurde zu 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

7. Januar 2010 - 17.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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