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Menschenrechtsgericht soll angesichts von Klageflut entlastet werden

AFP VOM 19.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 662 Aufrufe
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Menschenrechtsgericht

Europaratsmitglieder verabschieden Aktionsplan

Angesichts einer wachsenden Flut von Klagen soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entlastet werden. Die 47 Mitgliedsländer des Europarats verabschiedeten hierfür am Freitag einen Aktionsplan. "Zusätzliche Maßnahmen" seien "unausweichlich" und "dringend" erforderlich, erklärten die Vertreter der Mitgliedstaaten bei der Konferenz des Europarats zur Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Interlaken in der Schweiz. Die Verantwortung für die Überlastung des Straßburger Gerichts liege zuallererst bei den Mitgliedstaaten, die über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wachen müssten.

Das Gericht muss nach Ansicht der Konferenzteilnehmer aber auch seine "internen Strukturen" und seine Arbeitsmethoden verbessern. Zwar sei das Recht auf individuelle Klage der mehr als 800 Millionen Menschen in den Europaratstaaten von "fundamentaler Wichtigkeit", betonten die Mitgliedstaaten. Doch müssten möglicherweise "neue Verfahrensregeln" eingeführt werden. Erst am Vortag hatte Russland als letztes Mitgliedsland des Europarats ein Reformprotokoll für den Menschenrechtsgerichtshof ratifiziert und damit nach jahrelanger Blockade den Weg für die Reform freigemacht.

Im vergangenen Jahr waren am Straßburger Menschenrechtsgerichtshof rund 119.000 Fälle anhängig, das war ein neuer Rekord. Insgesamt gingen 57.100 Beschwerden ein - 15 Prozent mehr als im Jahr 2008. Mit Abstand am meisten Klagen kamen 2009 aus Russland: Mehr als 13.600 Bürger beschwerten sich in Straßburg über Grundrechtsverletzungen durch Moskau. An zweiter Stelle steht die Türkei mit 13.100 anhängigen Beschwerden, gefolgt von der Ukraine (10.000) und Rumänien (9800).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist seit 50 Jahren die letzte Instanz für die mehr als 800 Millionen Bürger der 47 Mitgliedsländer des Europarats. Das Gericht, an das jedes Europaratsland einen Richter entsendet, wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

19. Februar 2010 - 18.26 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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