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Menschenrechtsgericht rügt Ermittlungen über rumänischen Aufstand

AFP VOM 8.12.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1063 Aufrufe
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Verfahren

Justiz verschleppte Verfahren gegen verantwortliche Generäle

Zwei Jahrzehnte nach dem Volksaufstand im rumänischen Temeswar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rumänien wegen der schleppenden Ermittlungen verurteilt. Das Land habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoßen, das "effiziente" und rasche Ermittlungen einschließe, befanden die Straßburger Richter am Dienstag. Zugleich wiesen sie die Regierung in Bukarest an, vier Rumänen jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Drei der Kläger waren bei der gewaltsamen Unterdrückung der Massenproteste vom Dezember 1989 durch Schüsse verletzt worden. Die vierte Klägerin ist die Schwester eines Demonstranten, der von Ordnungskräften erschossen wurde. Sie werfen der rumänischen Justiz unter anderem Befangenheit vor, weil zwei für die Unterdrückung des Aufstands verantwortliche Generäle nach der Wende in die neue Regierung berufen wurden.

Die Ex-Generäle Victor Stanculescu und Mihai Chitac waren zwar zehn Jahre nach dem Volksaufstand zu jeweils 15 Jahren Haft verurteilt worden. Sie entgingen der Strafe aber jahrelang, weil der damalige Generalstaatsanwalt den Schuldspruch als "unbegründet" aufhob. Erst im April 2007 wurden die Angeklagten erneut zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Oktober vergangenen Jahres wies das höchste rumänische Gericht ihren Einspruch ab.

Damit habe das Verfahren bis zu seinem Abschluss 18 Jahre gedauert, erklärte der Straßburger Gerichtshof. Jahrelang sei die rumänische Staatsanwaltschaft "völlig untätig" geblieben. Das Gericht verwies darauf, dass an den Ermittlungen Militär-Staatsanwälte beteiligt waren. Sie seien zeitweise den beschuldigten Ex-Generälen unterstellt gewesen, weil diese von 1990 bis 1991 Minister für Justiz und Inneres gewesen seien.

Stanculescu und Chitac waren im Dezember 1989 nach Temeswar im Westen des Landes geschickt worden, wo der Aufstand begonnen hatte. Sie sollten den Massenprotesten ein Ende bereiten. Die Revolution griff aber schließlich auch auf die Hauptstadt Bukarest über und führte zum Ende des Kommunismus in Rumänien. Insgesamt kamen bei dem Aufstand im Dezember 1989 mehr als 1100 Menschen ums Leben.

8. Dezember 2009 - 14.42 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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