Menschenrechtsgericht prüft Klage eines ehemaligen IRA-Mitglieds
AFP VOM 3.3.2010 | Nachrichten - Europarecht | 901 Aufrufe Mehr zum Thema:IRA
60-Jähriger klagt wegen langer Haft und Verfahrensdauer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch die Klage eines ehemaligen Mitglieds der nordirischen Untergrundorganisation IRA geprüft, der mehr als 20 Jahre im Gefängnis war. Der heute 60-Jährige wirft Irland vor, mit einem über viele Jahre hinausgezögerten Verfahren und der langen Haft unter anderem gegen sein Grundrecht auf Schutz des Familienlebens verstoßen zu haben.
Der Mann war in Nordirland wegen Beteiligung an Anschlägen der Irisch-Republikanischen Armee (IRA) in den 70er Jahren verurteilt worden. Er saß insgesamt über 20 Jahre in Haft. 1983 brach er aus dem Gefängnis aus und wurde erst 1986 wieder gefasst. 1998 wurde der Ire gegen Kaution entlassen. Zugleich wurde gegen ihn ein neues Strafverfahren eröffnet. Die irische Justiz warf ihm Straftaten vor, die er 14 Jahre zuvor begangen haben sollte - nach seinem Ausbruch aus dem Gefängnis. Zur Last gelegt wurden ihm unter anderem Freiheitsberaubung und illegaler Waffenbesitz. Bis zum Prozess dauerte es noch einmal zehn Jahre: 2008 wurde der Ire schließlich freigesprochen.
Der Gerichtshof für Menschenrechte prüft nun zuerst, ob die Klage zulässig ist. Wird dies bejaht, wird das eigentliche Verfahren eröffnet. Ein Urteil ist erst in einigen Jahren zu erwarten.
3. März 2010 - 13.38 Uhr
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