Hallo ihr Lieben
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Kauf über Ebay Kleinanzeigen getätigt. Das Geld wurde von mir Überwiesen, die Ware ist jedoch nie bei mir angekommen. Von der Person habe Ich nur den Namen und die Bankverbindung (wobei noch nicht mal sicher ist dass der Name stimmt, da der ja bei einer Banküberweisung mittlerweile irrelevant geworden ist)
Ich möchte meine Interessen Straf als auch Zivilrechtlich vertreten.
Für die Polizei ist das ja kein Problem da diese wohl die Daten bei der Bank abfragen wird.
Nur wie sieht es mit dem Zivilrechtlichen Wege aus? Habe ich einblick in die Ermittlungsergebnisse und kann dann die ermittelten Adressdaten auch nutzen oder muss ich diese selbst ermitteln in der Hoffnung, dass die Person auch ihren richtigen Namen angegeben hat? Reicht es aus, das Protokoll der Polizei beizufügen welches Ich erhalten habe, als ich die Anzeige aufgegeben habe, um mein Interesse an einer erweiterten Meldeauskunft nachzuweisen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
-- Editier von carosschatz am 29.06.2016 07:45
Melderegisterauskunft, Interesse nachweisen
29. Juni 2016
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Frage vom 29. Juni 2016 | 07:44
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 11x hilfreich)
Melderegisterauskunft, Interesse nachweisen
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#1
Antwort vom 29. Juni 2016 | 09:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Die Adressdaten bekommt man entweder per Akteneinsicht wenn die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind oder beim Einwohnermeldeamt.
Man sollte auch berücktsichtigen, das die Ware eventuell verloren ging, dann hat man schlicht Pech gehabt.
#2
Antwort vom 29. Juni 2016 | 09:41
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:um mein Interesse an einer erweiterten Meldeauskunft nachzuweisen[/qupte]
Wo soll das Interesse sein? Wenn es in der Stadt fünf Harry Huber gibt, was hilft dir das dann konkret, wenn du deren Adressen kennst?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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