Meldepflicht bei Schäden am Gemeinschaftseigentum

2. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Breze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldepflicht bei Schäden am Gemeinschaftseigentum

Hallo,

ich bin seit kurzem "angehender" Eigentümer einer Wohnung in einem 2-Parteien-Wohnhaus (Eine Wohnung im UG und (m)eine Wohnung EG+OG).
"Angehend" deswegen, da der Kaufvertrag schon seit ein paar Wochen unterschrieben und notariell beglaubigt ist.
Seit vergangenen Freitag ist der Vertrag nun auch wirklich "wirksam" und die Fristen für Zahlung und Übergabe haben zu laufen begonnen. Zuvor war noch ein Vorkaufsrecht für einen Dritten im Grundbuch eingetragen, welches am Freitag gelöscht wurde.
Eine Wohnungsübergabe hat bis jetzt noch nicht statt gefunden.

Heute meldet mir nun der Verkäufer, dass er im Rahmen der Wohnungsräumung einen kleinen Wasserschaden verursacht hat, welcher durch Flecken an einer tragenden Wand in meiner zukünftigen Wohnung sichtbar wurde.
Er hat den Schaden bereits seiner Versicherung gemeldet, welcher auch schon einen Sachverständigung zur Begutachtung vorbei geschickt hat und wohl auch schon eine Deckungszusage gemacht hat. So weit, so gut.

Der Gutachter meinte nun, dass der Schaden nicht bis ins Kellergeschoss (= 2. Wohnung)reicht, weshalb der Verkäufer wiederum jetzt der Meinung ist, dass er den Schaden dem Miteigentümer des Hauses (=Eigentümer der 2ten Wohnung) nicht zu melden braucht. Hat er damit recht?

Soweit mir bekannt, sind tragende Wände immer Gemeinschaftseigentum und Schäden daran sind den/dem Miteigentümer(n) doch immer zu melden? Oder Liege ich da falsch?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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