Angenommen Person A gehört zusammen mit Person B ein Haus. Person A und B haben in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft im selben Haus gewohnt.Person A ist ausgezogen und Person B hat Person A beim Einwohnermeldeamt "Zwangsabmelden" lassen.Wäre das rechtlich in Ordnung? Welche rechtlichen Schritte könnte Person A nun gegen Person B einleiten?
Natürlich ist das in OrdnungPerson A wohnt da nicht mehr, dann darf Person A auch nicht mehr da gemeldet sein.Welche rechtlichen Schritte will da Person A unternehmen?Es werden eher rechtliche Schritte GEGEN Person A unternommen (Verstoß gegen das Meldegesetz)