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Meldegesetz Zwangsabmeldung

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Meldegesetz Zwangsabmeldung

Angenommen Person A gehört zusammen mit Person B ein Haus. Person A und B haben in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft im selben Haus gewohnt.

Person A ist ausgezogen und Person B hat Person A beim Einwohnermeldeamt "Zwangsabmelden" lassen.

Wäre das rechtlich in Ordnung?
Welche rechtlichen Schritte könnte Person A nun gegen Person B einleiten?


von 229443137 am 29.04.2012 13:46
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Beiträge zum Thema "Meldegesetz".


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>Meldegesetz Zwangsabmeldung
Natürlich ist das in Ordnung

Person A wohnt da nicht mehr, dann darf Person A auch nicht mehr da gemeldet sein.

Welche rechtlichen Schritte will da Person A unternehmen?

Es werden eher rechtliche Schritte GEGEN Person A unternommen (Verstoß gegen das Meldegesetz)

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von hiphappy am 30.04.2012 10:09
Status: Philosoph (606 Beiträge)
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