Meldegesetz - Meldung bei Adresse ohne Wohnsitz

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sausemann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldegesetz - Meldung bei Adresse ohne Wohnsitz

Guten Tag,

seit ich von einem längeren Auslandsaufenthalt zurück gekommen bin, vor dem ich meine Wohnung aufgelöst hatte, bin ich in einer verzwickten Übergangslage.
Ich habe derzeit noch keine Wohnung lebe also eigentlich ohne festen Wohnsitz.
Nun habe ich mich bei meiner Freundin in Berlin angemeldet, um überhaupt irgendwo angemeldet zu sein. Bei ihr wohne ich auch hin und wieder, bin aber kein offizieller Mieter. Desweiteren habe ich mich bei dem zuständigen Jobcenter arbeitssuchend gemeldet und benötige auch eine Grundsicherung zur Überbrückung, bis ich wieder eine Arbeit gefunden habe. Nun folgendes Problem: Das Arbeitsamt fragt, warum ich zum einen "ohne festen Wohnsitz" ausgesagt habe und zum anderen an einer Adresse gemeldet bin. Nun wollte ich eben Antworten, wie ich es hier geschrieben habe, also dass ich mich da "nur mal so" gemeldet habe, aber eben nicht so richtig da wohne, denn ich wohne augenblicklich nirgendwo richtig. Nun kam in mir die Sorge hoch, dass das gegen das Meldegesetz verstößt und ich mit Folgen zu rechnen habe, wenn ich das angebe.
Ist es verboten sich an eine Adresse zu melden, wenn man keinen Wohnsitz hat?
Kann man sich an eine Adresse melden, an der man sich lediglich nur häufig aufhält, aber nicht offizieller Mieter ist.
Ist es problematisch sich ohne Einwilligung des Vermieters irgendwohin zu melden?
Im Meldegesetz für Berlin steht lediglich, dass es Pflicht ist an die Adresse zu Melden wo man wohnt. Für mehrere Wohnungen soll man die nehmen, die man am häufigsten bewohnt. In meinem Falle bin ich schon am häufigsten in dieser Wohnung, doch irgendwie auch nur Gast. Denn kein offizieller Mieter. Es kommt ja noch dazu, dass das Arbeitsamt eine Erlaubnis sehen möchte, dass ich dort Wohne.
Da frage ich mich, wo rechtlich gesehen genau Wohnen anfängt und sich aufhalten aufhört.

Ich muss noch dazu sagen, ich würde ich extrem ungerne auf meinem Personalausweis "ohne festen Wohnsitz" drauf stehen haben, denn das wäre eine Brandmarkung, schätze ich, und würde alle Arbeits und Wohnungssuche womöglich immens erschweren.

Ich bin dankbar um jede Antwort.

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-- Editiert am 08.04.2010 17:40

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Grundsätzlich ist "wohnen" als nicht nur vorübergehender Aufenthalt gemeint und soll den Mittelpunkt eines häuslichen Aufenthalts bilden.
Das kann aber, je nach Lebenssituation, völlig anders ausgestaltet sein.

Ein selbständiger Landwirt wohnt bsp. an seinem Arbeitsplatz, hat dafür aber kaum Aufwendungen für seinen Arbeitsweg.
Ein Monteur oder Soldat hält sich u.U. nur alle zwei Wochen am Wochenende in seiner Wohnung auf, deshalb würde man kaum sagen, dass er dort nur zu Gast sei.

Wenn also die Wohnung der Freundin den Mittelpunkt und die zentrale Anlaufstelle bildet, kann es im melderechtlichen Sinne durchaus der Erstwohnsitz sein.
Dafür eignen würde sich aber auch ein Wohnwagen oder eine Gartenlaube.

Ich würde empfehlen, dem Vermieter der Freundin zumindest mitzuteilen, dass Sie sich in der Wohnung zeitweise und vorübergehend aufhalten.
Könnte bei der Berechnung der Nebenkosten wichtig werden, falls sich andere Mieter über den zusätzlichen "Gast", der in der Nebenkostenabrechnung nicht berücksichtigt wurde, beschweren.

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"Lukas 7,23"

83x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marina.c
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 177x hilfreich)

Hallo ich habe ein richtig grosses problem..
mein vermieter hat eigenbedarf gemeldet und musste vohnung verlassen..bin jetzt seit ende september ohne wohnung,,ich habe mich bei ne bekannte angemeldet dass es post mind.kommt...nun er hat ne freundin und sie hat meine nahme entfernt von dem briefkassten..und das ganze pist ist zurück gegangen...ich bin berufstätig und habe richtig probleme ne 2 zimmer wohnung zufinden in Frankfurt...jetzt will mich bekannte abmelden und ich weisses nicht wo ich mich anmelden kann...das einzige lösung were es wie ich mitbekommen habe mich arbeitsloss melden und dann steht mir ne wohnung zum verfüngung...Können sie mir helfen was ich machen soll ich bin echt im not situation....meine 2 sohne wohnen beim vater und wenn ich die sehen will kann ich die nicht zu mir hollen...
Im voraus danke

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177x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sky4321
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 103x hilfreich)

wo wohnen sie denn zur zeit?

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83x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb457392-7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo ich brauche bitte dringen eine antwort.
uns wahr .vor 2 Wochen ist eine bekannte nach Deutschland mit Familien Visum und jetzt hat die frau in abgemeldet wie Wohnsitz und auch von Rathaus das heist der ist mom une anmelden. Was kann den bekannten passieren wen die in erwischen

14x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb457392-7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo ich brauche bitte dringen eine antwort.
uns wahr .vor 2 Wochen ist eine bekannte nach Deutschland mit Familien Visum und jetzt hat die frau in abgemeldet wie Wohnsitz und auch von Rathaus das heist der ist mom une anmelden. Was kann den bekannten passieren wen die in erwischen

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