>Meldefrist beim Arbeitsamt
Kooperativ, wenn du Wert auf ein vernünftiges Arbeitszeugnis legst.
Er muss dir die Möglichkeit geben, dich fristgerecht (3 Tage) bei der Arbeitsagentur zu melden. Soweit ich weiß, muss er dich sogar explizit darauf hinweisen - insofern macht er sich angreifbar, wenn er das nicht tut.
Mach ihm nochmal deutlich, dass du dich (bei der Agentur) erkundigt hättest und dass du dich unmittelbar nach bekanntwerden der Kündigung melden musst. Und der Arbeitgeber sogar gegen gesetzliche Regelungen verstoßen würde, wenn er dies nicht ermöglicht. Was ich spontan nicht weiß, in welcher Form du dich melden musst (persönlich oder schriftlich; ich vermute ersteres).
Wenn die Kündigung feststeht, solltest du schnellst möglich zur Agentur, aller spätestens nach der schriftlichen Kündigung.
Da du dich wahrscheinlich um einen neuen Job bemühen wirst: der aktuelle Arbeitgeber ist auch verpflichtet dich zu etwaigen Vorstellungsgesprächen freizustellen - keine Ahnung ob das auf Urlaubstage angerechnet wird, vermutlich nicht.
von ah_xy am 07.09.2008 11:55
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