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Meldefrist beim Arbeitsamt

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Meldefrist beim Arbeitsamt

Ich habe ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber. Er möchte die Kündigung aussprechen. Dann muss ich mich ja innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitsamt melden.

Problem nur: Mein Arbeitgeber will mir hierfür keine Freistellung erteilen mit der Begründung, dass ich das ja während meiner Arbeitslosigkeit machen könnte. Wenn ich mich aber nicht innerhalb der 3 Tage melde, bekomme ich doch eine Sperrfrist. Ich bin derzeit Alleinverdiener und habe noch einen Mann und ein kleines Kind (1,5 Jahre alt) zu versorgen.

Wie soll ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber verhalten?


von Alex_fhwhv am 07.09.2008 11:39
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>Meldefrist beim Arbeitsamt
Kooperativ, wenn du Wert auf ein vernünftiges Arbeitszeugnis legst.

Er muss dir die Möglichkeit geben, dich fristgerecht (3 Tage) bei der Arbeitsagentur zu melden. Soweit ich weiß, muss er dich sogar explizit darauf hinweisen - insofern macht er sich angreifbar, wenn er das nicht tut.

Mach ihm nochmal deutlich, dass du dich (bei der Agentur) erkundigt hättest und dass du dich unmittelbar nach bekanntwerden der Kündigung melden musst. Und der Arbeitgeber sogar gegen gesetzliche Regelungen verstoßen würde, wenn er dies nicht ermöglicht. Was ich spontan nicht weiß, in welcher Form du dich melden musst (persönlich oder schriftlich; ich vermute ersteres).

Wenn die Kündigung feststeht, solltest du schnellst möglich zur Agentur, aller spätestens nach der schriftlichen Kündigung.

Da du dich wahrscheinlich um einen neuen Job bemühen wirst: der aktuelle Arbeitgeber ist auch verpflichtet dich zu etwaigen Vorstellungsgesprächen freizustellen - keine Ahnung ob das auf Urlaubstage angerechnet wird, vermutlich nicht.


von guest-12321.12.2010 11:06:01 am 07.09.2008 11:55
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>Meldefrist beim Arbeitsamt
Ja, wenn sich gekündigte nicht fristgerecht meldet - also innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung - sperrt die AfA laut Sozialgesetzbuch normalerweise das ALG1 für eine Woche.
Hier würde sich der AG entsprechend schadensersatzpflichtig machen.

Problem ist die Beweisbarkeit. Der AG müsste schon schriftlich bestätigen, dass er gegen Gesetze verstößt.

Ein erster Anruf bei der Hotline der örtlichen AfA kann Licht ins Dunkle bringen. Vielleicht lassen die sich auf einen Termin ein, ist aber auch problematisch wenn der AfA-Mitarbeiter zu schlampig arbeitet.



von guest-12313.03.2009 19:03:35 am 07.09.2008 12:04
Status: Unsterblich (1719 Beiträge)
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>Meldefrist beim Arbeitsamt
@ all

danke schon mal für Eure Antworten. Ich werde gleich morgen früh zum Arbeitsamt gehen. Habe es meinem Arbeitgeber schon Freitag höflich angekündigt und ihm die gesetzliche Lage sogar schriftlich vorgelegt. Er will mir ein schlechtes Zeugnis ausstellen, wenn ich morgen zum Amt hingehe und sogar beim Arbeitsamt behaupten, ich hätte die Kündigung selbst verursacht. Das stimmt aber nicht. Im Kündigungsschreiben steht sogar, dass die Kündigung betriebsbeding ist. Ich habe keine Abmahnungen bekommen (weder mündlich noch schriftlich).


von Alex_fhwhv am 07.09.2008 18:02
Status: Senior (121 Beiträge)
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>Meldefrist beim Arbeitsamt
Bei uns kann man die Erstmeldung bei der AfA inzwischen telefonisch erledigen (die Frist gilt bei denen damit als eingehalten). Die rufen dann ca. 3 Tage später zurück und man bekommt gleich einen Beratungstermin (dauert noch mal so zwei Wochen). Man braucht also erst mal gar keine Freistellung von der Arbeit.

Ich dachte das funktioniert in ganz Deutschland so unproblematisch... Oder gibt es das nur in Niedersachsen?




von oha am 08.09.2008 10:09
Status: Philosoph (682 Beiträge)
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>Meldefrist beim Arbeitsamt
@maestro @oha

quote:
Ein erster Anruf bei der Hotline der örtlichen AfA kann Licht ins Dunkle bringen. Vielleicht lassen die sich auf einen Termin ein, ist aber auch problematisch wenn der AfA-Mitarbeiter zu schlampig arbeitet.

auch wenn es die einzelnen sb der afa möglich machen, sich telefonisch zu melden etc. das ist KEIN nachweis für mögliche vorwürfe der verspäteten meldung. im ernstfall ist der arb.lose beweispflichtig für die rechtzeitige meldung!

das ist das erste, was man lernen muss: alles mit behörden nur schriftlich nachweisbar oder mit beistand vor ort klären.

sunbee



von Sunbee 1 am 08.09.2008 10:42
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