Meisterzwang entgehen

10. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
IPAD
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 8x hilfreich)
Meisterzwang entgehen

Hallo,

der Meisterzwang in D geht mir sehr auf die .... Ist willkürlich und verfassungswidrig. Leider hat es bis heute keiner geschafft, die Lobby der Handwerkskammern ihre Einnahmequelle zu nehmen.

Ich bin Handwerksmeister, möchte jedoch nun in einem anderen handwerklichen meisterpfichtigen Bereich Waren herstellen und übers Internet verkaufen. Da die handwerkliche Leistung einen großen Anteil am Betrieb ausmacht, scheidet die Einstufung als handwerklicher Neben- oder Hilfsbetrieb aus. Es müsste also ein Meistertitel her, den ich jedoch allein schon aufgrund meines Alters sicherlich nicht mehr beizubringen bereit bin.

Nun mein Plan:

- Ich (Ehemann) stelle hobbymässig Dinge aus Holz her. Da keine Gewinnabzielungsabsicht kein Gewerbebetrieb und kein Meisterzwang (Tischlerhandwerk)
- Ehefrau kauft die Kästen nun vom Ehemann zum Holzkostenpreis
- Ehefrau betreibt gewerblichen Handel mit den Blumenkästen mit Gewinnabzielungsabsicht

Sollte doch so gehen oder?

Ok, man wird sich fragen, wie komme ich nun über die Runden mit meinem neuen Hobby, welches mir keine Zeit mehr für einen normalen Job lässt. Nun ja, meine Ehefrau ist - so stehts ja nun im Gesetz - mir ggü. zu Unterhalt verpflichtet, so dass hier völlig legal Geld von Ihrem Konto auf meines fließen darf. Dieses wiederum stammt dann aus dem versteuerten Erzrag aus dem Handelsgeschäft meiner Frau. Da wir Gütertrennung vereinbart haben, kann auch keiner behaupten, wir würden in ein und die selbe Tasche wirtschaften.

Was meint ihr, wäre diese Konstellation so nicht völlig legal ?

Gruß










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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat:
Sollte doch so gehen oder?

Ganz eindeutig: "oder"

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Genau genommen ist der Meisterzwang auch ein Schutz für die Konsumenten. Was daran so schlimm sein soll, erschliesst sich mir nicht. Natürlich ist es blöd, wenn man den Titel nicht hat - den kann man aber ohne weiteres auch erwerben.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Im Tischlerhandwerk herrscht doch gar kein Meisterzwang mehr.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Im Tischlerhandwerk herrscht doch gar kein Meisterzwang mehr.


Richtig.

http://www.ohne-meister.de/

@ TE

Also ran ans Holz ohne die ganzen Umgehungsmaßnahmen , die sind nämlich völlig unnötig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Bei der IHK "dürfen" Sie trotzdem noch Mitglied werden und Gebühren zahlen.

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#7
 Von 
IPAD
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von hiphappy):Im Tischlerhandwerk herrscht doch gar kein Meisterzwang mehr.
Richtig.
http://www.ohne-meister.de/
@ TE
Also ran ans Holz ohne die ganzen Umgehungsmaßnahmen , die sind nämlich völlig unnötig.


Ähm, auch unter dem Link steht der Tischler unter den Berufen mit Meisterzwang. Versteh ich die Handwerksordnung nur nicht ?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von IPAD):
Versteh ich die Handwerksordnung nur nicht ?

Korrekt, du verstehst sie nur nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Auch unter dem Link steht klipp und klar das der Meisterzwang bei fast allen Berufen aufgehoben wurde.

Die Handwerke mit Meisterzwang sind sogar extra noch mit Sternchen markiert.

Wenn du allerdings das schon nicht verstehst fürchte ich, dass die übrigen rechtlichen Hürden einer Selbstständigkeit zu hoch für dich sind......

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
IPAD
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Auch unter dem Link steht klipp und klar das der Meisterzwang bei fast allen Berufen aufgehoben wurde.
Die Handwerke mit Meisterzwang sind sogar extra noch mit Sternchen markiert.
Wenn du allerdings das schon nicht verstehst fürchte ich, dass die übrigen rechtlichen Hürden einer Selbstständigkeit zu hoch für dich sind......


Schon etwas zynisch deine Antwort. Um die Sache aufzuklären:

Ich hab mich an die HWK gewendet, auch die haben ihre eigene HWO wohl nicht so recht verstanden, denn der Tischler fällt sehr wohl noch unter den meisterpfichtigen Berufen.

Da rechtliche Hürden meine Spezialität sind, habe ich dem Herrn der HWK auf die Regelungen bezüglich einer Einstufung als handwerklichen Hilfsbetrieb hingewiesen und er gab mir in meinem Fall recht, dass somit eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht notwendig sei.

Hilfsbetrieb bedeutet, sobald man ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, welches jedoch lediglich einen Hauptbetrieb mit der Versorgung von Ware oder Dienstleistung dient, so entfällt die Meisterpflicht und auch Eintragungspflicht in der Handwerksrolle.

Beispiel: Ein Kfz-Händler betreibt eine eigene Werkstatt um Reparaturen an den verkauften Fahrzeugen durchzuführen, führt jedoch keine für Dritte aus, so ist es ein Hilfsbetrieb. Oder wie in meinem Fall, ich möchte Gartenartikel aus Holz fertigen, tue dies allein um meinen Handelsbetrieb mit Ware zu versorgen, so ist es eben auch ein zulassungsfreier Hilfsbetrieb. Theoretisch dürfte somit auch jeder Möbeltischler werdeb, eben sofern diese Möbel dem Handelsbetrieb zum Zwecke des Verkaufs zur Verfügung gestellt werden.

Die Unterscheidung von Hilfsbetrieb und Hauptbetrieb bedeutet nicht, dass man zwei Gewerbe anmelden muss. Nein, es muss lediglich bei der Gewerbeanmeldung der Hauptaugenmerk auf den Handel gelegt werden, in meinem Fall also "Handel mit Gartenartikeln und teilweise Fertigung von entsprechenden Holzprodukten"

Zur Info: Selbständig bin ich seit 20 Jahren mit diversen Betrieben, jedoch bisher in einem anderen Bereich, wofür ich auch den Meisterbrief besitze.



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