Hallo liebe Forum Mitglieder,
Mein Zeitvertrag wurde nicht verlängert, läuft zum 31.05.17 aus. Zur Zeit bin ich krank geschrieben.
Nun habe ich die Möglichkeit ab 15.05.17 die Meisterschule zu besuchen. Ist das erlaubt? Und was muss ich
wegen Arbeitgeber und Krankenkasse beachten?
Meisterschule
21. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. April 2017 | 13:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meisterschule
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. April 2017 | 13:19
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatNun habe ich die Möglichkeit ab 15.05.17 die Meisterschule zu besuchen. Ist das erlaubt? :
Klar, aber während der Krankschreibung dürfte das zu Fragen führen und als Vollzeit-Schule zu Problemen mit dem AG.
Da der Vertrag eh ausläuft, könnte man mit dem AG einen Aufhebungsvertrag vereinbaren oder man schaut sich die Kündigungsfristen mal an.
Ob die Möglichkeit der Familienversicherung besteht oder man sich freiwillig versichern muss, lässt sich schnell mit der KK klären.
#2
Antwort vom 21. April 2017 | 13:42
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6493x hilfreich)
Die Frage ist, wie sich Krankschreibung und Schule vertragen - Frag deinen Arzt, wie er das sieht. Machen kannst du alles, wenn es der Genesung nicht im Weg steht oder gar kontraproduktiv ist.
Und jetzt?
Schon
268.056
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
23 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten