Hallo Community,
gesetzt den Fall, A macht derzeit seine Weiterbildung auf Basis von Meister-BAFÖG. Vom LRA bekommt A einen Teil der Semesterkosten als Zuschuss, von der KfW den Rest als Darlehen.
A bezahlt bei Fälligkeit (jeweils im März und September) die Semestergebühren direkt beim Bildungsträger und erhält zeitnah die entsprechenden Überweisungen von LRA und KfW. Wie muss er das bei der Steuererklärung angeben? Die Einkünfte von der KfW muss A ja irgendwann zurückbezahlen, ggf. mit Abschlägen bei bestandener Meisterprüfung und/oder anschließender Existenzgründung, d.h. die Höhe der Rückzahlungssumme steht noch nicht fest.
Muss A zunächst die Einkünfte aus KfW-Darlehen und vom LRA angeben und bei den späteren Erklärungen während der Rückzahlungsphase die Raten als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Oder fallen diese Einkünfte unter den Tisch?
Vielen Dank schon einmal für hilfreiche Antworten.
Gruß
Krypton (ein Steuertrottel )
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Meister-Bafög (LRA+KfW) und Steuererklärung
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Muss A zunächst die Einkünfte aus KfW-Darlehen und vom LRA angeben und bei den späteren Erklärungen während der Rückzahlungsphase die Raten als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Weder noch. Meisterbafög ist weder steuer- noch progressionspflichtig - folglich taucht es in der Steuererklärung auch nicht auf. Die spätere Rückzahlung ist dafür auch nicht steuerlich absetzbar - lediglich die Zinsen können als Werbungskosten geltend gemacht werden: http://www.rw-textilservice.de/data/steuertipps/Steuer-Rueckzahlung-des-Meister-BAfoeG-steuerlich-absetzbar-_6137363.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Herzlichen Dank, das hilft mir weiter
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