quote:Die Schutzfrist für Sozialleistungen beträgt seit einem Jahr nicht mehr 7, sondern 14 Tage.Ansonsten stimme ich Dir zu. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass eine (bevorstehende) Privatinsolvenz Einfluss auf die Gewährung von BAföG hat.Gruß,Axel
solten soziale Transfers wie Bafög binnen 7 Tagen abgehoben bzw. abgebucht sein
quote:Der Insovenzverwalter, respektive Treuhänder, hat mit Sicherheit nicht zu erlauben, oder zu verbieten, ob der Insolvenzschuldner sich weiterbildet. Wenn überhaupt, obliegt das dem Insolvenzgericht, welches im Übrigen auch als einziges zu prüfen hat, ob der Schuldner sich ausreichend um Arbeit bemüht. Denn dazu ist der Schuldner natürlich verpflichtet.Gruß,Axel
Gemütlich mit neuer Schuldenaufnahme sich weiterbilden zu wollen ist von der Genehmigung des Insolvenzverwalters abhängig.
quote:Daraus würde ich mal schließen, dass bisher noch nicht mal ein Insolvenzantrag gestellt ist. Von Wohlverhaltensperiode also keine Spur.Ansonsten stimme ich Dir zu. Während der Wohlverhaltensperiode einen Job zu kündigen, der auch noch pfändbares Einkommen abwirft, um dann eine Fortbildung zu besuchen, würde auch das Insolvenzgericht sicher nicht witzig finden.Gruß,Axel
Ich persönlich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und würde mich jetzt gerne Fortbilden.
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