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Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?

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Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?

Hallo,
ich habe mich jetzt mal zu diesem Thema im Internet informiert und Unterschiedliche Aussagen gefunden.

Ich persönlich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und würde mich jetzt gerne Fortbilden. Dazu bräuchte ich für die Technikerschule Meister-BaföG.

Meine Frage ist, wie sieht es mit der Genehmigung des BaföGs aus wenn ich bis dahin (Oktober) schon in der Privatinsolvenz bin oder kurz davor?

Danke schonmal für eure Antworten.

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von BlackHawk85 am 06.06.2011 11:42
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?
Meines Wissens ist das Meister-BaföG nicht abhängig von der Liquidität des Empfängers. Warum also sollte eine Privatinsolvenz dabei eine Rolle spielen?

Um als Einkommen nicht pfändbar zu sein, solten soziale Transfers wie Bafög binnen 7 Tagen abgehoben bzw. abgebucht sein - will man länger trödeln, müsste man einen Pfändungsschutz beim Amtsgericht beantragen oder sich um ein P-Konto bemühen.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 07.06.2011 03:21
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
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>Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?
@Gerd:

quote:
solten soziale Transfers wie Bafög binnen 7 Tagen abgehoben bzw. abgebucht sein

Die Schutzfrist für Sozialleistungen beträgt seit einem Jahr nicht mehr 7, sondern 14 Tage.

Ansonsten stimme ich Dir zu. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass eine (bevorstehende) Privatinsolvenz Einfluss auf die Gewährung von BAföG hat.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 07.06.2011 10:05
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>Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?
Umgekehrt, meine Lieben!

Bei einer Privatinsolvenz hast du zu arbeiten, um deine Schulden abzutragen.
Gemütlich mit neuer Schuldenaufnahme sich weiterbilden zu wollen ist von der Genehmigung des Insolvenzverwalters abhängig.


von alida am 11.06.2011 21:49
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>Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?
@alida:

quote:
Gemütlich mit neuer Schuldenaufnahme sich weiterbilden zu wollen ist von der Genehmigung des Insolvenzverwalters abhängig.

Der Insovenzverwalter, respektive Treuhänder, hat mit Sicherheit nicht zu erlauben, oder zu verbieten, ob der Insolvenzschuldner sich weiterbildet. Wenn überhaupt, obliegt das dem Insolvenzgericht, welches im Übrigen auch als einziges zu prüfen hat, ob der Schuldner sich ausreichend um Arbeit bemüht. Denn dazu ist der Schuldner natürlich verpflichtet.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 11.06.2011 21:56
Status: Tao (9083 Beiträge)
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>Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?
Das Problem ist doch folgendes: der TE befindet sich in der Wohlverhaltensphase. Verdient er und kann seine Schulden (teilweise) regulieren, so würde ich es nicht als Wohlverhalten ansehen, wenn er sich bedürftig macht, und so seinen Verpflichtungen entgeht. Ist er ALG II Empfänger und ohne Aussicht auf einen Job, so würde ich die Sache anders sehen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 12.06.2011 09:21
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?
@wirdwerden:

Aus dem Eingangsposting:

quote:
Ich persönlich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und würde mich jetzt gerne Fortbilden.

Daraus würde ich mal schließen, dass bisher noch nicht mal ein Insolvenzantrag gestellt ist. Von Wohlverhaltensperiode also keine Spur.

Ansonsten stimme ich Dir zu. Während der Wohlverhaltensperiode einen Job zu kündigen, der auch noch pfändbares Einkommen abwirft, um dann eine Fortbildung zu besuchen, würde auch das Insolvenzgericht sicher nicht witzig finden.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 12.06.2011 11:24
Status: Tao (9083 Beiträge)
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>Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?
Axel, das sehe ich etwas anders. Da hat jemand Schulden. Und just in dem Augenblick, in welchem die Inso anfängt, bzw. direkt davor, macht er sich künstlich bedürftig, um auf Kosten der Gläubiger und der Allgemeinheit seine Weiterbildung finanzieren zu lassen? Fällt m.E. auch unter Wohlverhalten. Da hab ich Bauchschmerzen, und zwar erheblich.

wirdwerden

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von wirdwerden am 13.06.2011 10:53
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>Meister-BaföG während einer Privatinsolvenz?
@wirdwerden:

Moralisch kann ich Dir - ohne Kenntnis der genauen Situation des TE - durchaus zustimmen. Rechtlich wäre der Beginn einer Fortbildung in dieser Situation m.E. nicht zu beanstanden. Und darum geht es voranging in einem Rechtsforum.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 13.06.2011 12:12
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