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Meinungsfreiheit im Internet - Was ist erlaubt?

3.2.2012 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 297 Aufrufe
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Bewertung, Blog, Hotelbewertung, Meinungsfreiheit

Darf man schlechte Bewertungen im Internet ungeprüft veröffentlichen? Was für Grenzen gibt es beim Bloggen? Muss ein Betreiber immer reagieren, wenn er auf rechtswidrige Inhalte in einem Blog aufmerksam gemacht wird? Ein paar Fälle aus der Praxis.

Urteil: Schlechte Hotelbewertungen erlaubt

Ein Hotel kann negative Bewertungen im Internet nicht kategorisch verhindern. In einem Internetportal hatten sich Kunden eines Berliner Hostels über Bettwanzen beschwert. Laut Kammergericht Berlin war das Internetportal nicht dazu verpflichtet, die Äußerungen zu überprüfen oder das Hostel vor einer Veröffentlichung um Stellungnahme zu bitten. Auch anonyme Bewertungen müssen vorab nicht geprüft werden (Az 5 U 193/10).

Urteil: Blogbetreiber müssen konkreten Hinweisen nachgehen

Wie muss ein Blogbetreiber reagieren, wenn jemand sich durch einen Blogger beleidigt oder verleumdet fühlt? Laut Bundesgerichtshof muss die Persönlichkeitsverletzung konkret beschrieben und nachvollziehbar sein. Nur dann muss der Blogbetreiber reagieren und die Beschwerde dem Blogger zur Stellungnahme weiterleiten. Antwortet der Blogger nicht oder kann er keine Beweise vorbringen, muss der Blog gelöscht werden. (Az VI ZR 93/10)

Urteil: Geschäfsführer beim Namen nennen

Sind verschiedene im Internet angebotene Nahrungsergänzungsmittel ein und dasselbe Produkt? Zur Klärung solcher Fragen dürfen Verbraucher Namen und andere Daten von Geschäftsführern veröffentlichen. Diese persönlichen Informationen sind im Handelsregister sowieso allgemein zugänglich, stellte das OLG Hamburg klar. Kritische Beiträge über Geschäftsführer sind außerdem von der Meinungsfreiheit gedeckt (Az. 7 U 134/10).

Lohn geheim halten?

Frage: In meinem privaten Blog nenne ich die Höhe meines Gehalts. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt deswegen abgemahnt. Es gibt eine Klausel in meinem Arbeitsvertrag, die mich verpflichtet, die Höhe meines Gehalt vertraulich zu behandeln. Ist das ok?

123recht.net: Nein, eine deratige Klausel im Arbeitsvertrag ist ungültig, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Sie dürfen mit Dritten und auch im Internet über Ihren Lohn reden - gehen Sie unbedingt gegen die Abmahnung vor!

Wichtige Googlesuchbegriffe: Bewertung, Blog, Hotelbewertung, Meinungsfreiheit

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