Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Meinungsfreiheit gilt auch für Rechtsextremisten

Meinungsfreiheit gilt auch für Rechtsextremisten

AFP VOM 4.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 2005 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Meinungsfreiheit, Neonazi

Karlsruhe hebt Publikationsverbot für Neonazi auf

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt auch für Rechtsextremisten, solange ihre Äußerungen nicht volksverhetzend sind oder gegen andere Gesetze verstoßen. Ein Publikationsverbot für verurteilte Straftäter darf deshalb nicht generell die "Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts" befristet verbieten, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Damit war ein Neonazi erfolgreich, der 2005 wegen Mitgliedschaft in der terroristischen rechtsextremen Münchener "Schutzgruppe" und wegen eines geplanten Anschlags auf das jüdische Gemeindezentrum in München zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Da der Mann wegen Volksverhetzung vorbestraft war und Artikel für rechtsextreme Blätter verfasst hatte, hatte das Oberlandesgericht (OLG) München zudem im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht nach Haftverbüßung ein fünfjähriges allgemeines Publikationsverbot für die "Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts" verhängt.

Die Verfassungshüter hoben dieses Verbot nun auf, weil es zu allgemein gefasst sei und damit "unverhältnismäßig" in die Meinungsfreiheit des Neonazis eingreife. Die Einstufung einer Position als "rechtsextremistisch" sei eine "Frage des politischen Meinungskampfes" und unterliege damit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Einschätzungen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Mit einem allgemeinen Publikationsverbot zu rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Ansichten werde es dem Kläger deshalb "in weitem Umfang unmöglich gemacht, mit seinen politischen Überzeugungen am öffentlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen".

Nun müssen die Münchener Richter nochmal entscheiden und die Reichweite des Publikationsverbots nach den Maßgaben aus Karlsruhe inhaltlich präzisieren.

04.01.2011 - 12:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97921
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Manfred A. Binder
München
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht, Vertragsrecht
 Jetzt anrufen 3,49 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?