Meineid

8. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.02.2015 14:28:10
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Meineid

Hallo

Meine Frage: Wie kann man Meineid beweisen?

Der Fall:

Person A wird beschuldigt, Person 1 beraubt zu haben.Person 1 hat A nicht genau gesehen, Person 2 hat A allerdings indentifieziert, oder glaubt zumindest ihn zu erkennen. Dazu kommen Person 3 und 4 die ein paar Angaben machen konnten,die A zwar nicht eindeutig als täter belasten, allerdings weitere Hinweise geben.

Nun kommt Person B ins Spiel. B sagt unter Eid aus, das A die Tat nicht begangen hat und während der Tatzeit mit ihm zusammengewesen zu sein.


Wie dem auch sei, das Gericht verurteilt A, glaubt den Aussagen von A und B nicht.


zurück zur Frage:

1. Wie wird dieser Meineid nun bewiesen. Sagen nun einfach wieder alle Zeugen gegen A aus und steht damit die Falschaussage fest? Oder muss es nun andere Beweise geben? Videos,Fotos.

Ich muss dazu sagen, dass es sich um eine Großveranstaltung handelt, bei dem Foto und Videoaufnahmen durch Polizisten die Regel sind.

Wenn das so wäre, wäre das ganze ja eine Farce.Person B hätte ja quasi keine Chance, sich zu verteidigen, außer eben mit der Aussage von Person A.Täter und Zeuge würden also nur die Plätze tauschen?


2. Nehmen wir an, A geht in Berufung, wird freigesprochen? Kommt die Anzeige wegen Falschaussage dann gar nicht, oder kommt sie schon, nachdem Urteil der ersten Instanz?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

es ist so, wie Sie es vermuten - die Zeugen werden erneut gehört, außerdem Person A, die ja dann auch Zeuge ist.
Wenn A in Berufung geht, wird zunächst mal der Ausgang der Berufung abgewartet. Person A kann auch nur nach rechtskräftiger Verurteilung als Zeuge im Verfahren gegen B gehört werden.
Wurde B tatsächlich vereidigt? Ich habe schon viele Verhandlungen gesehen, aber eine Vereidigung habe ich noch nie erlebt. Ansonsten handelt es sich nämlich um die viel milder bestrafte uneidliche Falschaussage.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Den Ausführungen vom muemmel wäre noch hinzuzufügen:

Das Gericht, vor dem Anklage gegen B erhoben worden ist, wird wahrscheinlich den Ausgang der Berufung von A abwarten. Theoretisch wäre es möglich, dass das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, Zeugen 1 bis 4 sind unglaubwürdig und B wird freigesprochen, wohingegen das Gericht, vor dem B angeklagt ist, Zeugen 1 bis 4 glaubwürdig findet und B verurteilt. Das sind halt zwei verschiede Verfahren.
Auch könnte sein, dass in der Berufung herauskommt, dass A ganz wo anders war, also weder Zeuge 1 beraubt hat, noch bei Person B gewesen ist, sondern vielleicht bei Person C oder D war (so was passiert ja in jeder dritten Gerichtsshow). Dann würde A freigesprochen und B hätte sich trotzdem wegen Meineid strafbar gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2015 14:28:10
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn A also rechtskräftig verurteilt wird,also den Zeugen 1-4 glaubt, wird B defitniv dann auch wegen Meineid verurteilt?

Tolles Rechtssystem!


Wie verhält es sich eigentlich so mit einem Eid. Ist eine Zeugenaussage unter Eid vor dem Gericht mehr Wert und kann unter Umständen 3 andere Zeugenaussagen aufwiegen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> … Wenn A also rechtskräftig verurteilt wird,also den Zeugen 1-4 glaubt, wird B defitniv dann auch wegen Meineid verurteilt?

Genau das habe ich NICHT gesagt. Die Verfahren sind – so wie es im Ausgangsfall dargestellt worden ist – zwei unterschiedliche Verfahren, die (theoretisch) mit genau gegensätzlichen Entscheidungen enden könnten. Praktisch werden Sie das aber nicht, denn wenn im Verfahren gegen A die Zeugen 1 bis 4 glaubwürdig sind, dann werden sie das auch im Verfahren gegen B sein. Und um sich nicht in die Nesseln zu setzen und wirklich mal zwei widersprüchliche Entscheidungen in die Welt zu setzen, wird das eine Verfahren auch ausgesetzt, bis das andere beendet ist. Trotzdem gibt es keinen Automatismus – deshalb würde im Folgeverfahren die Beweisaufnahme wiederholt werden.

> … Wie verhält es sich eigentlich so mit einem Eid. Ist eine Zeugenaussage unter Eid vor dem Gericht mehr Wert und kann unter Umständen 3 andere Zeugenaussagen aufwiegen?

Das Argument, das eine beeidigte Aussage mehr Gewicht hat, als eine uneidliche ist nicht ganz von der Hand zu weisen, denn warum sollte der Zeuge riskieren mindestens ein Jahr einzurücken, damit ein anderer keine Geldstrafe o.ä. zahlen muss. Der Eid ist aber nur ein Baustein von vielen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage. Eine Zeugenaussage die Mist ist, bleibt Mist und wird durch den Eid nicht besser.

Andere Beweisregeln – Polizisten sagen immer die Wahrheit / wer mehr Zeugen hat gewinnt - gibt es nicht (mehr bzw. bei uns). Ganz, ganz früher war das anders, z.B. glaubte man im Mittelalter zu wissen: „Dreier Männer Mund tut Wahrheit kund“. In manchen Staaten hat auch heute noch die Zeugenaussage einer Frau keinen Beweiswert (zum glück nicht bei uns).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

> Wenn A also rechtskräftig verurteilt wird,also
> den Zeugen 1-4 glaubt, wird B defitniv dann auch wegen
> Meineid verurteilt?

>Tolles Rechtssystem!

Nun das hätte doch eine gewisse Logik oder?

Allerdings ist dies Ergebnis nicht unbedingt zwingend! Es ist auch denkbar, dass Der Richter, der B verurteilt, eben zu einem anderen Ergebnis kommt.

Allerdings spricht dann ja vieles dafür, dass es dann eben so war, dass A nicht bei B gewesen ist und also eine falsche Aussage gemacht hat.

Falls aber im Verfahren gegen B die Zeugen 1-4 z.B. nicht glaubwürdig erscheinen, oder die Aussage von A, der dann ja (s.o.) als Zeuge vernommen werden kann, so überzeugend ist, kann es ja auch sein, dass letzte Zweifel nicht ausgeräumt werden können und eine Verurteilung dann eben nicht erfolgt.

> Wie verhält es sich eigentlich so mit einem Eid.
> Ist eine Zeugenaussage unter Eid vor dem Gericht
> mehr Wert und kann unter Umständen 3 andere
> Zeugenaussagen aufwiegen?

Nein, so kann man das nicht sagen. Ist der Zeuge an sich schon völlig unglaubwürdig, wird auch der Eid nicht helfen.
Auch die beeidete Aussage unterliegt der freien Beweiswürdigung. Im Zweifel wird der Aussage -- unter Würdigung aller Umstände -- ein höher Beweiswert zukommen, aber zwingend ist das eben nicht.
Aber das ist auch der Grund, weshalb (eigentlich so gut wie) nie vereidigt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

> Andere Beweisregeln – Polizisten sagen immer die Wahrheit
> / wer mehr Zeugen hat gewinnt - gibt es nicht
> (mehr bzw. bei uns). Ganz, ganz früher war das anders,

Aus dieser früheren Zeit stammt ja auch die Möglichkeit eine Aussage zu beeiden, damit sollte der "einfache Mann" der Aussage eines Gesellschaftlich höher stehenden Menschen entgegentreten können. Heute spielt das praktisch keine Rolle mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> Aus dieser früheren Zeit stammt ja auch die Möglichkeit eine Aussage zu beeiden ...

Der Eid stammt von den ollen Germanen und ist ursprünglich eine Art Zauberspruch gewesen nach dem Motto: "Wenn ich nicht die Wahrheit sage, dann soll mich der Blitz treffen". Wenn dann kein Blitz vom Himmel gekommen ist war bewiesen, der Zeuge hat die Wahrheit gesagt.

Jetzt aber genug Rechtsgeschichte (obwohl diejenige zur Beweiserhebung eigentlich ganz interessant ist)!

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