wir haben heute wohnungsübergabe. meine vermieterin hat sich bereits bevor die wohnung von uns renoviert wurde und geputzt ein bild davon gemacht und will nun einen neuen herd und ofen auch ein spühlbecken. dazu muss man sagen dass wir vor 2 jahren eingezogen sind eine neue küche eingebaut wurde von unseren vermietern. alle geräte sind funktionstüchtig. ofen ist wie neu nach reinigung und der herd zeigt gebrauchsspuren auf. aber auch nur weil es kein ceranfeld ist sondern herdplatten die eigentlich so wie ich das jetzt im nachhinein herausgefunden hab gar nicht mehr wirklich geführt werden. damals aber neu eungebaut wurden. hier ist der fall jetzt dass wenn was übergekocht ist sich alls gleich eingebrannt hat. wir haben jedoch alles ganz sorgfältig geputzt und es ist tatsächlich nicht mehr schlimm. ein wasserfleck ist noch auf dem edelstahl sichtbar aber wie gesagt wir haben 2 jahre und 2 monate dort gelebt und ich würde das mal als gebrauchspur betiteln. wir haben bereits fotos gemacht von allen dingen. meine vermieterin ist sehr aussfällig geworden und ich mach mir wirklich sorgen wie das heute ablaufen wird. wir haben toilettendeckel toilettenpapierspender und duschschlauch neu eingebaut alles gestrichen und gesaugt und geputzt. weiter sind beim Auszug 2 türblätte kaputt gegangen. diese hab ich bereits neu bestellt und bezahlt. die kommen jedoch erst mitte februar. in den türen sind 3 kleine löcher auf die ich bereits übergangsweise folie geklebt habe. die türen sind somit auch bis die neuen kommen funktionstüchtig. ich befürchte jedoch dass es hier auf grund der langen lieferzeit mit der vermieterin auch noch ärger bekommt. sie verlangt komplett neue küchengeräte. irgendeinen tipp? vielen dank
Meine Vermierterin verlangt neue Küchengeräte
2. Januar 2016
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Frage vom 2. Januar 2016 | 09:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Vermierterin verlangt neue Küchengeräte
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#1
Antwort vom 2. Januar 2016 | 10:11
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Normale Abnutzung = keine Zahlung durch den M
Vgl. § 538 BGB
Außerdem: Abzug „Neu für Alt" bei einer erforderlichen Neuanschaffung
#2
Antwort vom 2. Januar 2016 | 13:03
Von
Status: Unparteiischer (9870 Beiträge, 4477x hilfreich)
Zitatsie verlangt komplett neue küchengeräte. irgendeinen tipp? vielen dank :
Dokumentiert vor der Übergabe den Zustand der Wohnung mit Bildern/ Videos. Wenn möglich holt einen neutralen Zeugen dazu und notiert euch auch alle Zählerstände. Wenn dann bei der Übergabe Stress oder Unstimmigkeiten aufkommen, so unterschreibt nichts (insbesondere auch nicht das Übergabeprotokoll). Dazu seid ihr nicht verpflichtet. Wenn das Übergabeprotokoll wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde und darin keine zusätzlichen Klauseln enthalten sind (da kann schon ein einzelner Satz genügen!), dann solltet ihr es jedoch unterschreiben und natürlich auch eine Kopie behalten (entweder direkt vor Ort 2 Ausfertigungen machen oder mindestens abfotografieren). Ein solches, vom Vermieter unterschriebenes Protokoll hat nämlich Vorteile für den Mieter, wenn es denn korrekt ausgefüllt wurde.
Zu den Küchengeräten: Verlangen kann sie viel. Normale Abnutzung wurde bereits mit der Miete mitbezahlt, dafür müsst ihr nichts extra bezahlen.
Zur Renovierung: Mir scheint, dass ihr renoviert habt. Schaut euch mal folgendes Urteil an: BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 . Sollte eure Klausel unwirksam gewesen sein, so könntet ihr bis zu 6 Monate nach Auszug Kostenersatz vom Vermieter verlangen. Danach sind wegen § 548 BGB keine Ansprüche mehr möglich.
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#3
Antwort vom 2. Januar 2016 | 15:49
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatZu den Küchengeräten: Verlangen kann sie viel. Normale Abnutzung wurde bereits mit der Miete mitbezahlt, dafür müsst ihr nichts extra bezahlen. :
Wenn die Vermieterin einen kompletten Austausch fordert, "müsstet" Ihr nur Teil bezahlen, der nach dem Abzug "Neu-gegen-Alt" übrig bleibt. Ich schätze, dass ein kompletter Austausch bei eingebrannten Platten nicht in Betracht kommt. Allerdings sind 2 Jahre nur ein Bruchteil der Kosten, weil Küchengeräte wesentlich länger halten.
Wenn Ihr Ärger aus dem Weg gehen wollt, besorgt einen gut gebrauchten oder neuen Einsatz (ebay, Kleinanzeigen) und montiert den um. Oder besorgt so ein "Wunder"-Reiniger, wie er immer wieder auf Messen angeboten werden. Die funktionieren tatsächlich.
#4
Antwort vom 2. Januar 2016 | 18:35
Von
Status: Unparteiischer (9870 Beiträge, 4477x hilfreich)
ZitatWenn die Vermieterin einen kompletten Austausch fordert, "müsstet" Ihr nur Teil bezahlen, der nach dem Abzug "Neu-gegen-Alt" übrig bleibt. :
Nein. Eine Zahlungspflicht entsteht erst mit einem Titel, d.h. in diesem Fall wenn ein Richter der Meinung ist, dass die Küchengeräte durch unsachgemäße Benutzung beschädigt wurden. Vermieter fordern manchmal sehr viel und es gibt auch einige, die eine eventuell gezahlte Kaution als Verhandlungsmasse sehen. Bei solchen Vermietern ist fast egal, wie die Wohnung bei der Übergabe aussieht. Die Kaution wird fast schon aus Prinzip nicht vollständig zurückgezahlt.
Das ist aber alles Spekulation. Warte erstmal ab, was bei der Übergabe genau passiert.
#5
Antwort vom 2. Januar 2016 | 21:04
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatVermieter fordern manchmal sehr viel und es gibt auch einige, die eine eventuell gezahlte Kaution als Verhandlungsmasse sehen. Bei solchen Vermietern ist fast egal, wie die Wohnung bei der Übergabe aussieht. Die Kaution wird fast schon aus Prinzip nicht vollständig zurückgezahlt. :
Ja das scheint wirklich bei manchen angeboren zu sein, was ich jedoch nicht verstehe, das Verschleiß wird mit der Miete abgegolten, und da legt man doch eben einen Teil der Miete auch an, für Reparaturen.
#6
Antwort vom 2. Januar 2016 | 22:33
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatJa das scheint wirklich bei manchen angeboren zu sein, was ich jedoch nicht verstehe, das Verschleiß wird mit der Miete abgegolten, und da legt man doch eben einen Teil der Miete auch an, für Reparaturen. :
Das erklär mal unseren letzten Vermietern, die waren auch der Meinung, dass man nur fürs im Haus wohnen Miete zahlt und dann ein quasi generalüberholtes Haus zurückgibt.
Ansonsten schließe ich mich der Meinung "normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten" an.
Das was beschädigt wurde bist Du ja bereit zu ersetzen.
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